Prüfingenieure für Baustatik Anerkennung

    Prüfingenieure für Baustatik: Anerkennung

    Beschreibung

    Prüfingenieur/-in für Standsicherheit ist, wer als solche/-r von der zuständigen Stelle anerkannt wird. Andere Personen dürfen diese Bezeichnung nicht führen. Um als Prüfingenieur/-in für Standsicherheit anerkannt zu werden, muss sich die bewerbende Person einer umfangreichen Prüfung seiner/ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten unterziehen.

    Die Anerkennung eines/einer Prüfingenieurs/-in für Standsicherheit erfolgt für eine oder auch mehrere der folgenden Fachrichtungen:

    • Massivbau
    • Metallbau
    • Holzbau

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Wolfenbüttel

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 11

    38300 Wolfenbüttel

    Kontakt

    E-Mail: Info@LKWF.de

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Archivstraße 2

    30169 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-3423

    Fax: 0511 120-3399

    E-Mail: pressestelle@mu.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Voraussetzungen

    Um zu dieser Prüfung zugelassen zu werden, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

    • mindestens 10-jährige Erfahrung im Aufstellen von Standsicherheitsnachweisen
    • mindestens 1-jährige Erfahrung in technischer Bauleitung und Objektüberwachung
    • mindestens 2-jährige, eigenverantwortliche (d. h. selbständige) Tätigkeit als Tragwerksplanerin/Tragswerksplaner

    oder

    • Tätigkeit als hauptberuflicher Hochschullehrerin/Hochschullehrer (Professorin/Professor)

    Zudem muss nachgewiesen werden, dass bereits Bauvorhaben von hohem Schwierigkeitsgrad bearbeitet wurden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (§ 4 Abs.2 Bautechnische Prüfungsverordnung (BauPrüfVO))

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der § 1 Absatz 1 i. V. m. Anlage 1 Nr. 10. 1  der Niedersächsischen Baugebührenordnung (BauGO) an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ein von der zuständigen Stelle gebildeter Beirat entscheidet mittels eines schriftlichen Gutachtens über die fachliche Eignung der antragstellenden Person.

    Auf die Anerkennung besteht kein Rechtsanspruch. Eine Anerkennung begründet keinen Anspruch auf Erteilung von Prüfaufträgen.

    Unterstützende Institutionen

    Beirat der zuständigen Stelle

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 12.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2024

    Stichwörter

    Professorin, Prüfingenieure für Baustatik: Anerkennung, Tragwerksplanerin, Hochschullehrerin

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de