Ausnahmegenehmigung Rennen mit Kraftfahrzeugen Erteilung
    99108024001000

    Erlaubnisse und Ausnahmen zur übermäßigen Straßenbenutzung beantragen

    Veranstaltungen, für die öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen einer Erlaubnis.

    Beschreibung

    Veranstaltungen, für die öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen einer Erlaubnis. Insbesondere handelt es sich dabei um

    • motorsportliche Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen, Oldtimern oder Krafträdern
    • Radrennen, Radtourenfahrten, Triathlonveranstaltungen, Volkswanderungen und Volksläufe
    • Fahrten im geschlossenen Verband
    • Umzüge
    • Straßenfeste, Traditionsveranstaltungen, Märkte

    Rennen mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen sind verboten.

    Voraussetzungen

    Eine Erlaubnis oder Ausnahme darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt werden. Der Veranstalter muss die Gewähr bieten, dass die Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen der Erlaubnisbehörde durchgeführt wird. Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Straßenverkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaulastträger, Forst- und Naturschutzbehörden) an.
    Die Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung kann mit Bedingungen und Auflagen und mit Anordnungen zu verkehrsregelnden und verkehrsbeschränkenden Maßnahmen verbunden werden. Diese Maßnahmen werden vorher mit dem Veranstalter abgestimmt.

    Ausnahmen von Verboten oder Beschränkungen sind in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller möglich. Eine Ausnahme darf nur in besonders dringenden Fällen erteilt werden. Die Sicherheit des Verkehrs darf durch die Ausnahmegenehmigung nicht beeinträchtigt werden. Falls erforderlich, wird dies durch entsprechende Auflagen und Bedingungen gewährleistet.

    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt, auf dessen/deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt, auf dessen/deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.

    Ansprechpartner

    Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich

    Adresse

    Hausanschrift

    Göttinger Chaussee 76A
    30453 Hannover

    Kontakt speichern

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    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2010
    Technisch geändert am 11.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    nicht angegeben

    Voraussetzungen

    nicht angegeben

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht angegeben

    Verfahrensablauf

    nicht angegeben

    Hinweise (Besonderheiten)

    Soll die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinaus oder eine Ausnahme von dem Verbot des Rennens auf öffentlichen Straßen erteilt werden, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Dezernat 23) für die Genehmigung der Veranstaltung zuständig.

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch nicht angegeben

    Version

    Technisch erstellt am 17.02.2010
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024