Erlaubnisse und Ausnahmen zur übermäßigen Straßenbenutzung: Erteilung
Beschreibung
Veranstaltungen, für die öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Insbesondere handelt es sich dabei um
- motorsportliche Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen, Oldtimern oder Krafträdern
- Radrennen, Radtourenfahrten, Triathlonveranstaltungen, Volkswanderungen und Volksläufe
- Fahrten im geschlossenen Verband
- Umzüge
- Straßenfeste, Traditionsveranstaltungen, Märkte
Rennen mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen sind verboten.
Voraussetzungen
Eine Erlaubnis oder Ausnahme darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt werden. Der Veranstalter muss die Gewähr bieten, dass die Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen der Erlaubnisbehörde durchgeführt wird. Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Straßenverkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaulastträger, Forst- und Naturschutzbehörden) an.
Die Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung kann mit Bedingungen und Auflagen und mit Anordnungen zu verkehrsregelnden und verkehrsbeschränkenden Maßnahmen verbunden werden. Diese Maßnahmen werden vorher mit dem Veranstalter abgestimmt.
Ausnahmen von Verboten oder Beschränkungen sind in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller möglich. Eine Ausnahme darf nur in besonders dringenden Fällen erteilt werden. Die Sicherheit des Verkehrs darf durch die Ausnahmegenehmigung nicht beeinträchtigt werden. Falls erforderlich, wird dies durch entsprechende Auflagen und Bedingungen gewährleistet.
Hinweise für Hannover: Erlaubnisse und Ausnahmen zur übermäßigen Straßenbenutzung: Erteilung
Veranstaltungen, für die öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Insbesondere handelt es sich dabei um
- motorsportliche Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen, Oldtimern oder Krafträdern
- Radrennen, Radtourenfahrten, Triathlonveranstaltungen, Volkswanderungen und Volksläufe
- Fahrten im geschlossenen Verband
- Umzüge
- Straßenfeste, Traditionsveranstaltungen, Märkte
Rennen mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen sind verboten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt, auf dessen/deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Schünemannplatz
Linie:- Straßenbahn: Linie 3 oder 7
- Haltestelle: Telefunken
Linie:- Bus: Linie 300
- Haltestelle: Hannover-Linden Fischerhof
Linie:- S-Bahn: S 1, S 2 oder S 5
Kontakt
Internet
52.3 - Eventmanagement
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 168-30719
Fax: +49 511 168-46766
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Streckenplan
- schriftliche Bestätigung des Veranstalters, dass der Veranstalter Kenntnis darüber hat, dass die Veranstaltung eine Sondernutzung im Sinne des § 8 Bundesfernstraßengesetzes darstellt. In der Erklärung ist insbesondere die Kenntnis über die straßenrechtlichen Erstattungsansprüche zu bestätigen, wonach der Erlaubnisnehmer alle Kosten zu ersetzen hat, die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen.
- Versicherungsnachweis
- gegebenenfalls Verkehrszeichenplan und Umleitungsplan, falls Straßen gesperrt werden müssen
Hinweise für Hannover: Erlaubnisse und Ausnahmen zur übermäßigen Straßenbenutzung: Erteilung
Bitte verwenden Sie für die Beantragung einer Veranstaltung das unten verlinkte Online-Formular des Veranstaltungsservice.
Voraussetzungen
Hinweise für Hannover: Erlaubnisse und Ausnahmen zur übermäßigen Straßenbenutzung: Erteilung
Eine Erlaubnis oder Ausnahme darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt werden. Der Veranstalter muss die Gewähr bieten, dass die Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen der Erlaubnisbehörde durchgeführt wird. Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Straßenverkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaulastträger, Forst- und Naturschutzbehörden) an.
Die Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung kann mit Bedingungen und Auflagen und mit Anordnungen zu verkehrsregelnden und verkehrsbeschränkenden Maßnahmen verbunden werden. Diese Maßnahmen werden vorher mit dem Veranstalter abgestimmt.
Ausnahmen von Verboten oder Beschränkungen sind in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller möglich. Eine Ausnahme darf nur in besonders dringenden Fällen erteilt werden. Die Sicherheit des Verkehrs darf durch die Ausnahmegenehmigung nicht beeinträchtigt werden. Falls erforderlich, wird dies durch entsprechende Auflagen und Bedingungen gewährleistet.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hannover: Erlaubnisse und Ausnahmen zur übermäßigen Straßenbenutzung: Erteilung
Bitte beachten Sie die Sondernutzungssatzung zu Ortsstraßen und Ortsduchfahrten der Stadt Hannover - Link siehe unten .
- § 29 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Anlage zu § 1 GebOSt Nr. 263
- § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) (für Anträge, die über die Stadtgrenze hinausgehen, also bei der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gestellt werden)
Verfahrensablauf
Hinweise für Hannover: Erlaubnisse und Ausnahmen zur übermäßigen Straßenbenutzung: Erteilung
Bitte verwenden Sie für die Beantragung einer Veranstaltung unser Online-Formular - siehe Link unten.
Fristen
Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens vier Wochen (bei Veranstaltungen, die über das Gebiet einer Straßenverkehrsbehörde hinausgehen mindestens zwei Monate) vor Beginn der Veranstaltung zu stellen, bei großen Veranstaltungen entsprechend zeitiger.
Hinweise für Hannover: Erlaubnisse und Ausnahmen zur übermäßigen Straßenbenutzung: Erteilung
Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens vier Wochen (bei Veranstaltungen, die über das Gebiet einer Straßenverkehrsbehörde hinausgehen mindestens zwei Monate) vor Beginn der Veranstaltung zu stellen, bei großen Veranstaltungen entsprechend zeitiger.
Kosten
Die Gebühr beträgt je nach Größe der Veranstaltung zwischen 10,20 Euro und 2.301,00 Euro. Auskünfte über die Gebühren erteilt die zuständige Behörde.
Neben der Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis können auch Gebühren für die Sondernutzung der Straßen anfallen.
Hinweise für Hannover: Erlaubnisse und Ausnahmen zur übermäßigen Straßenbenutzung: Erteilung
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Soll die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinaus oder eine Ausnahme von dem Verbot des Rennens auf öffentlichen Straßen erteilt werden, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Dezernat 23) für die Genehmigung der Veranstaltung zuständig.
Weitere Informationen
Hinweise für Hannover: Erlaubnisse und Ausnahmen zur übermäßigen Straßenbenutzung: Erteilung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 17.02.2010