Brandschutz

    Brandschutz

    Der vorbeugende Brandschutz erstreckt sich auf Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandausbruches und einer Brandausbreitung sowie zur Sicherung der Rettungswege.

    Beschreibung

    Aufgabenträger sind

    • die Gemeinden für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe,
    • die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche allgemeine Hilfe,
    • die Landkreise und kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz und
    • das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes sowie für die Aufgaben des vorbeugenden Gefahrenschutzes. Das Land hat zur Erfüllung seiner zentralen Aufgaben bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier ein Referat „Brand- und Katastrophenschutz“ eingerichtet und unterhält für Ausbildungszwecke die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Koblenz.

    Die Feuerwehren sind vom Aufgabenträger zu finanzieren. Sie erhalten vom Land - aus Mitteln der Feuerschutzsteuer und des Investitionsstocks - Finanzhilfen zur Beschaffung von Feuerwehrgeräten, persönlicher Schutzausrüstung und zum Bau oder zur Renovierung von Feuerwehrhäusern.

    Berufsfeuerwehr: In Städten mit mehr als 90 000 Einwohnern - Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Trier - muss die Feuerwehr Einheiten aus hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen (Berufsfeuerwehr) umfassen. Andere Gemeinden können eine Berufsfeuerwehr aufstellen.

    Freiwillige Feuerwehr: In Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr ist eine Freiwillige Feuerwehr aufzustellen. Soweit hierfür nicht genügend Freiwillige zur Verfügung stehen, sind die erforderlichen Personen zum ehrenamtlichen Feuerwehrdienst heranzuziehen ("Pflichtfeuerwehr"). Größere Städte, die aufgrund ihrer Einwohnerzahl (noch) nicht verpflichtet sind eine Berufsfeuerwehr vorzuhalten, bilden in vielen Fällen Freiwillige Feuerwehren mit hauptberuflichen Kräften, so z. B. Neuwied, Worms, Speyer und Pirmasens.

    Werkfeuerwehr: Für Betriebe mit erhöhten Brand- oder Explosionsgefahren oder anderen besonderen Gefahren kann die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion die Aufstellung einer Werkfeuerwehr (Beispiele: Werkfeuerwehren BASF, Boehringer, Schott-Glas) mit haupt- und/oder nebenberuflichen Angehörigen verlangen.

    Die Aus- und Fortbildung bei den rheinland-pfälzischen Feuerwehren wird als Verbundsystem zwischen den einzelnen Aufgabenträgern wahrgenommen, beginnend mit der Standortausbildung über die Kreisausbildung bis hin zur zentralen Ausbildung an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Koblenz

    Alle nicht polizeilichen Hilfeersuchen werden künftig von acht Integrierten Leitstellen entgegengenommen und koordiniert werden. Die Integrierten Leitstellen bilden damit einen einheitlichen Meldekopf.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich für allgemeine Fragen an die Feuerwehr Ihrer Gemeinde.

    In Notfällen wählen Sie den Notruf 112.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben - Fachbereich 3 Bürgerdienste

    Adresse

    Besucheranschrift

    Friedhofstraße 3

    67714 Waldfischbach-Burgalben

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: info@waldfischbach-burgalben.de

    Telefon Festnetz: +49 6333 925-0

    Fax: +49 6333 925190

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 10.02.2015 (von: Webservice, VG_Waldfischbach-Burgalben)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Webservice, VG_Waldfischbach-Burgalben)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Waldfischbach-Burgalben: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben

    Grundsätzlich sind die Leistungen der Feuerwehr für den Bürger kostenlos. Es gibt allerdings einige Ausnahmefälle, in denen der Aufgabenträger Kostenersatz verlangt:

    - Verkehrsunfälle, wenn die Schadenlage beim Betriebs eines Kraftfahrzeuges eingetreten ist,

    - bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung der Schadenlage,

    - bei Fehlalarmen von Brandmeldeanlagen.

    Weiter kann der Aufgabenträger für Hilfeleistungen Gebühren erheben. Näheres ergibt sich aus der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben.

    Näheres ergibt sich aus der Satzung der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Hilfeleistungen. (Satzung über den Kostenersatz)

    Grundsätzlich sind die Leistungen der Feuerwehr für den Bürger kostenlos. Es gibt allerdings einige Ausnahmefälle, in denen der Aufgabenträger Kostenersatz verlangt:

    - Verkehrsunfälle, wenn die Schadenlage beim Betriebs eines Kraftfahrzeuges eingetreten ist,

    - bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung der Schadenlage,

    - bei Fehlalarmen von Brandmeldeanlagen.

    Weiter kann der Aufgabenträger für Hilfeleistungen Gebühren erheben. Näheres ergibt sich aus der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben.

    Näheres ergibt sich aus der Satzung der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Hilfeleistungen. (Satzung über den Kostenersatz)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die rechtliche Grundlage für eine umfassende moderne Gefahrenabwehr ist das "Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG)". Darin ist unter anderem geregelt, dass die Feuerwehren als Einrichtungen der Städte und Gemeinden die erforderlichen Maßnahmen zu treffen haben, um Brandgefahren und andere Gefahren abzuwehren.

    Die Feuerwehrverordnung (FwVO) spezifiziert diese Aufgaben, indem Regelungen zur Organisation, Ausstattung und Ausbildung der Feuerwehren in Rheinland-Pfalz festgelegt werden. Das LBKG und die FwVO sowie weitere Empfehlungen und technische Richtlinien hat die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule auf ihrer Homepage zum Download bereitgestellt.

    Vertiefende Informationen stellen neben den Feuerwehren vor Ort folgende Landesdienststellen zur Verfügung:

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2009 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Feuer, Feuerwehrwesen, Brandverhütung, Rauch, Feuerwehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)