Brandschutz
Der vorbeugende Brandschutz erstreckt sich auf Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandausbruches und einer Brandausbreitung sowie zur Sicherung der Rettungswege.
Beschreibung
Aufgabenträger sind
- die Gemeinden für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe,
- die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche allgemeine Hilfe,
- die Landkreise und kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz und
- das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes sowie für die Aufgaben des vorbeugenden Gefahrenschutzes. Das Land hat zur Erfüllung seiner zentralen Aufgaben bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier ein Referat „Brand- und Katastrophenschutz“ eingerichtet und unterhält für Ausbildungszwecke die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Koblenz.
Die Feuerwehren sind vom Aufgabenträger zu finanzieren. Sie erhalten vom Land - aus Mitteln der Feuerschutzsteuer und des Investitionsstocks - Finanzhilfen zur Beschaffung von Feuerwehrgeräten, persönlicher Schutzausrüstung und zum Bau oder zur Renovierung von Feuerwehrhäusern.
Berufsfeuerwehr: In Städten mit mehr als 90 000 Einwohnern - Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Trier - muss die Feuerwehr Einheiten aus hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen (Berufsfeuerwehr) umfassen. Andere Gemeinden können eine Berufsfeuerwehr aufstellen.
Freiwillige Feuerwehr: In Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr ist eine Freiwillige Feuerwehr aufzustellen. Soweit hierfür nicht genügend Freiwillige zur Verfügung stehen, sind die erforderlichen Personen zum ehrenamtlichen Feuerwehrdienst heranzuziehen ("Pflichtfeuerwehr"). Größere Städte, die aufgrund ihrer Einwohnerzahl (noch) nicht verpflichtet sind eine Berufsfeuerwehr vorzuhalten, bilden in vielen Fällen Freiwillige Feuerwehren mit hauptberuflichen Kräften, so z. B. Neuwied, Worms, Speyer und Pirmasens.
Werkfeuerwehr: Für Betriebe mit erhöhten Brand- oder Explosionsgefahren oder anderen besonderen Gefahren kann die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion die Aufstellung einer Werkfeuerwehr (Beispiele: Werkfeuerwehren BASF, Boehringer, Schott-Glas) mit haupt- und/oder nebenberuflichen Angehörigen verlangen.
Die Aus- und Fortbildung bei den rheinland-pfälzischen Feuerwehren wird als Verbundsystem zwischen den einzelnen Aufgabenträgern wahrgenommen, beginnend mit der Standortausbildung über die Kreisausbildung bis hin zur zentralen Ausbildung an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Koblenz
Alle nicht polizeilichen Hilfeersuchen werden künftig von acht Integrierten Leitstellen entgegengenommen und koordiniert werden. Die Integrierten Leitstellen bilden damit einen einheitlichen Meldekopf.
Hinweise für Eisenberg (Pfalz): Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Eisenberg
Nähere Informationen zur Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) erhalten Sie auch auf der Homepage der VG Eisenberg.
Nähere Informationen zur Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) erhalten Sie auch auf der Homepage der VG Eisenberg.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich für allgemeine Fragen an die Feuerwehr Ihrer Gemeinde.
In Notfällen wählen Sie den Notruf 112.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Beschreibung
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Grundsicherung und Sozialversicherung
- Verwaltung öffentlicher Einrichtungen
- Zivildienstleistende
- Meldewesen, Servicebüro
- Gleichstellungsstelle
- Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner
- Senioren
- Kindergärten
- Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen
- Bestattungswesen
- Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz
- Kultur
- Schulen, Weiterbildung, Außenstelle Kreisvolkshochschule
- Freizeit und Sport
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Claudia Raasch (Fachbereich 3 - Bürgerdienste)
Internet
Weitere Informationen
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Grundsicherung und Sozialversicherung
- Verwaltung öffentlicher Einrichtungen
- Zivildienstleistende
- Meldewesen, Servicebüro
- Gleichstellungsstelle
- Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner
- Senioren
- Kindergärten
- Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen
- Bestattungswesen
- Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz
- Kultur
- Schulen, Weiterbildung, Außenstelle Kreisvolkshochschule
- Freizeit und Sport
Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 3 Recht, Kommunalaufsicht, Ordnung und Verkehr
Beschreibung
Die Zulassungsstelle hat einen eigenen Eingang.
Dieser befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes, mit separatem Parkplatz.
Adresse
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle Mo - Mi 07:30 - 11:30 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Do 07:30 - 11:30 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 11:30 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Die Zulassungsstelle hat einen eigenen Eingang.
Dieser befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes, mit separatem Parkplatz.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die rechtliche Grundlage für eine umfassende moderne Gefahrenabwehr ist das "Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG)". Darin ist unter anderem geregelt, dass die Feuerwehren als Einrichtungen der Städte und Gemeinden die erforderlichen Maßnahmen zu treffen haben, um Brandgefahren und andere Gefahren abzuwehren.
Die Feuerwehrverordnung (FwVO) spezifiziert diese Aufgaben, indem Regelungen zur Organisation, Ausstattung und Ausbildung der Feuerwehren in Rheinland-Pfalz festgelegt werden. Das LBKG und die FwVO sowie weitere Empfehlungen und technische Richtlinien hat die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule auf ihrer Homepage zum Download bereitgestellt.
Vertiefende Informationen stellen neben den Feuerwehren vor Ort folgende Landesdienststellen zur Verfügung:
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Feuer, Feuerwehrwesen, Brandverhütung, Rauch, Feuerwehr