Brandschutz

    Brandschutz

    Der vorbeugende Brandschutz erstreckt sich auf Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandausbruches und einer Brandausbreitung sowie zur Sicherung der Rettungswege.

    Beschreibung

    Aufgabenträger sind

    • die Gemeinden für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe,
    • die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche allgemeine Hilfe,
    • die Landkreise und kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz und
    • das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes sowie für die Aufgaben des vorbeugenden Gefahrenschutzes. Das Land hat zur Erfüllung seiner zentralen Aufgaben bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier ein Referat „Brand- und Katastrophenschutz“ eingerichtet und unterhält für Ausbildungszwecke die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Koblenz.

    Die Feuerwehren sind vom Aufgabenträger zu finanzieren. Sie erhalten vom Land - aus Mitteln der Feuerschutzsteuer und des Investitionsstocks - Finanzhilfen zur Beschaffung von Feuerwehrgeräten, persönlicher Schutzausrüstung und zum Bau oder zur Renovierung von Feuerwehrhäusern.

    Berufsfeuerwehr: In Städten mit mehr als 90 000 Einwohnern - Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Trier - muss die Feuerwehr Einheiten aus hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen (Berufsfeuerwehr) umfassen. Andere Gemeinden können eine Berufsfeuerwehr aufstellen.

    Freiwillige Feuerwehr: In Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr ist eine Freiwillige Feuerwehr aufzustellen. Soweit hierfür nicht genügend Freiwillige zur Verfügung stehen, sind die erforderlichen Personen zum ehrenamtlichen Feuerwehrdienst heranzuziehen ("Pflichtfeuerwehr"). Größere Städte, die aufgrund ihrer Einwohnerzahl (noch) nicht verpflichtet sind eine Berufsfeuerwehr vorzuhalten, bilden in vielen Fällen Freiwillige Feuerwehren mit hauptberuflichen Kräften, so z. B. Neuwied, Worms, Speyer und Pirmasens.

    Werkfeuerwehr: Für Betriebe mit erhöhten Brand- oder Explosionsgefahren oder anderen besonderen Gefahren kann die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion die Aufstellung einer Werkfeuerwehr (Beispiele: Werkfeuerwehren BASF, Boehringer, Schott-Glas) mit haupt- und/oder nebenberuflichen Angehörigen verlangen.

    Die Aus- und Fortbildung bei den rheinland-pfälzischen Feuerwehren wird als Verbundsystem zwischen den einzelnen Aufgabenträgern wahrgenommen, beginnend mit der Standortausbildung über die Kreisausbildung bis hin zur zentralen Ausbildung an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Koblenz

    Alle nicht polizeilichen Hilfeersuchen werden künftig von acht Integrierten Leitstellen entgegengenommen und koordiniert werden. Die Integrierten Leitstellen bilden damit einen einheitlichen Meldekopf.

    Hinweise für Neuwied: Spezielle Hinweise für Kreis Neuwied

    Weitere Informationen und Hinweise zum Brandschutz im Landkreis Neuwied finden Sie im bks-portal.rlp.de .

    Weitere Informationen und Hinweise zum Brandschutz im Landkreis Neuwied finden Sie im bks-portal.rlp.de .

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich für allgemeine Fragen an die Feuerwehr Ihrer Gemeinde.

    In Notfällen wählen Sie den Notruf 112.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 31 - 2. Brand- und Katastrophenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Leuschner-Straße 9

    56564 Neuwied

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@kreis-neuwied.de

    Telefon Festnetz: 02631 803-0

    Fax: 02631 80393-222

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018 (von: Webservice, LK_Neuwied)

    Technisch geändert am 03.11.2024 (von: Webservice, LK_Neuwied)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Asbach - Zentralverwaltung

    Adresse

    Besucheranschrift

    Flammersfelder Straße 1

    53567 Asbach

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@vg-asbach.de

    Telefon Festnetz: 02683 9120

    Fax: 02683 912334

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 30.04.2020 (von: Webservice, VG_Asbach)

    Technisch geändert am 14.11.2024 (von: Webservice, VG_Asbach)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Asbach - Bürgerdienste

    Adresse

    Besucheranschrift

    Flammersfelder Straße 1

    53567 Asbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@vg-asbach.de

    Telefon Festnetz: 02683 9120

    Fax: 02683 912334

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 25.05.2020 (von: Webservice, VG_Asbach)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Webservice, VG_Asbach)

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

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    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die rechtliche Grundlage für eine umfassende moderne Gefahrenabwehr ist das "Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG)". Darin ist unter anderem geregelt, dass die Feuerwehren als Einrichtungen der Städte und Gemeinden die erforderlichen Maßnahmen zu treffen haben, um Brandgefahren und andere Gefahren abzuwehren.

    Die Feuerwehrverordnung (FwVO) spezifiziert diese Aufgaben, indem Regelungen zur Organisation, Ausstattung und Ausbildung der Feuerwehren in Rheinland-Pfalz festgelegt werden. Das LBKG und die FwVO sowie weitere Empfehlungen und technische Richtlinien hat die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule auf ihrer Homepage zum Download bereitgestellt.

    Vertiefende Informationen stellen neben den Feuerwehren vor Ort folgende Landesdienststellen zur Verfügung:

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2009 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Feuer, Feuerwehrwesen, Brandverhütung, Rauch, Feuerwehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Englisch

    Sprache: en

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