Sonderung
Beschreibung
Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.
Die Teilung eines Flurstücks kann in Ausnahmefällen ohne örtliche Vermessung auf der Grundlage der Daten des Liegenschaftskatasters vorgenommen werden (Sonderung). Im Rahmen einer solchen Sonderung werden die neuen Grenzpunkte und Grenzen festgelegt und in das Liegenschaftskataster übernommen.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau - Fachbereich I, Zentrale Dienste
Adresse
Postanschrift
Am Rathaus 2
66892 Bruchmühlbach-Miesau
Öffnungszeiten
vormittags Montag/Dienstag/Mittwoch/Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag vormittags 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag nachmittags 14.00 - 18.00 Uhr
Kontaktperson
Frau Kristina Konn
Postanschrift
Am Rathaus 2
66892 Bruchmühlbach-Miesau
Telefon Festnetz: 06372 922-0405
Fax: 06372 922-2990
E-Mail: kristina.konn@vgbm.de
Kosten
Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für eine durchschnittliche Sonderung werden Gebühren in Höhe von rund 1.600,00 Euro erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Vermessung, Liegenschaft, Kataster