Sonderung

    Beschreibung

    Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.

    Die Teilung eines Flurstücks kann in Ausnahmefällen ohne örtliche Vermessung auf der Grundlage der Daten des Liegenschaftskatasters vorgenommen werden (Sonderung). Im Rahmen einer solchen Sonderung werden die neuen Grenzpunkte und Grenzen festgelegt und in das Liegenschaftskataster übernommen.

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - 4-Finanzen

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausstr. 1

    56281 Emmelshausen

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 Uhr - 12:15 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Termine nach telefonischer Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06747 121-0

    Fax: 06747 121-159

    E-Mail: rathaus@vg-hm.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kosten

    Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für eine durchschnittliche Sonderung werden Gebühren in Höhe von rund 1380,00 Euro erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Liegenschaft, Vermessung, Kataster

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English