Sonderung
Beschreibung
Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.
Die Teilung eines Flurstücks kann in Ausnahmefällen ohne örtliche Vermessung auf der Grundlage der Daten des Liegenschaftskatasters vorgenommen werden (Sonderung). Im Rahmen einer solchen Sonderung werden die neuen Grenzpunkte und Grenzen festgelegt und in das Liegenschaftskataster übernommen.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - 4-Finanzen
Adresse
Postanschrift
Rathausstr. 1
56281 Emmelshausen
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 Uhr - 12:15 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Termine nach telefonischer Vereinbarung.
Kontakt
Internet
Kosten
Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für eine durchschnittliche Sonderung werden Gebühren in Höhe von rund 1380,00 Euro erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Liegenschaft, Vermessung, Kataster