Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung)
Beschreibung
Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung nach dem Baugesetzbuchs (BauGB) in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
In einfachen Fällen kann die Gemeinde eine vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuchs durchführen. Die vereinfache Umlegung kann auf Grund der gestrafften Verfahrensvorschriften kostengünstiger und in der Regel schneller abgeschlossen werden.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Pirmasens-Land - 3.1.1 Bauleitplanung, Raumordnung, Landes- und Verkehrsplanung
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 19
66953 Pirmasens
Kontakt
Kontaktperson
Herr Matthias Lang
Postanschrift
Bahnhofstraße 19
66953 Pirmasens
Fax: 06331 872-100
Telefon Festnetz: 06331 872-119
E-Mail: matthias.lang@pirmasens-land.de
Herr Patrick Betz
Postanschrift
Bahnhofstraße 19
66953 Pirmasens
Telefon Festnetz: 06331 872-113
Fax: 06331 872-100
E-Mail: patrick.betz@pirmasens-land.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die durch die Umlegung bewirkten Wertsteigerungen der Grundstücke sind von den Eigentümern in Geld auszugleichen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Vermessung, Umlegungsausschuss, Kataster