Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung)
Beschreibung
Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung nach dem Baugesetzbuchs (BauGB) in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
In einfachen Fällen kann die Gemeinde eine vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuchs durchführen. Die vereinfache Umlegung kann auf Grund der gestrafften Verfahrensvorschriften kostengünstiger und in der Regel schneller abgeschlossen werden.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Pirmasens-Land - 3.1 Bauleitplanung, Raumordnung, Landes- und Verkehrsplanung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr Hinweise: Montag und Dienstag: nachmittags geschlossen - Terminvereinbarungen sind jedoch möglich Mittwoch ganztägig geschlossen Terminvereinbarungen sind jedoch möglich
Kontakt
Kontaktperson
Herr Patrick Betz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06331 872-113
Fax: 06331 872-100
E-Mail: patrick.betz@pirmasens-land.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die durch die Umlegung bewirkten Wertsteigerungen der Grundstücke sind von den Eigentümern in Geld auszugleichen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Vermessung, Umlegungsausschuss, Kataster