Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung)
Beschreibung
Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung nach dem Baugesetzbuchs (BauGB) in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
In einfachen Fällen kann die Gemeinde eine vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuchs durchführen. Die vereinfache Umlegung kann auf Grund der gestrafften Verfahrensvorschriften kostengünstiger und in der Regel schneller abgeschlossen werden.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bodenheim - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06135 72-263
Telefon Festnetz: 06135 72-0
Kontaktperson
Frau Lea Rosenmeyer
Hausanschrift
Am Dollesplatz 1
55294 Bodenheim
Gebäude: Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Altbau, 1. Stock -links-
Fax: 06135 72-263
Telefon Festnetz: 06135 72-266
E-Mail: bauleitplanung@vg-bodenheim.de
Frau Laura Wilke (Stv. Fachbereichsleiterin Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen)
Hausanschrift
Am Dollesplatz 1
55294 Bodenheim
Gebäude: Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Altbau, 1. Stock -links-
Fax: 06135 72-263
Telefon Festnetz: 06135 72-130
E-Mail: bauleitplanung@vg-bodenheim.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die durch die Umlegung bewirkten Wertsteigerungen der Grundstücke sind von den Eigentümern in Geld auszugleichen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Umlegungsausschuss, Vermessung, Kataster