Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung)
Beschreibung
Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung nach dem Baugesetzbuchs (BauGB) in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
In einfachen Fällen kann die Gemeinde eine vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuchs durchführen. Die vereinfache Umlegung kann auf Grund der gestrafften Verfahrensvorschriften kostengünstiger und in der Regel schneller abgeschlossen werden.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Gemeinde Budenheim - Sachgebiet 2.1 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung, Bauleitplanung
Adresse
Postanschrift
Berliner Straße 3
55257 Budenheim
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 7.30 Uhr bis 11.45 Uhr Donnerstag: 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Bürgerbüro Donnerstagvormittag geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Herr Marius Kapp
Postanschrift
Berliner Straße 3
55257 Budenheim
Fax: 06139 299-301
Telefon Festnetz: 06139 299-120
E-Mail: marius.kapp@budenheim.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die durch die Umlegung bewirkten Wertsteigerungen der Grundstücke sind von den Eigentümern in Geld auszugleichen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Vermessung, Umlegungsausschuss, Kataster