Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung)
Beschreibung
Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung nach dem Baugesetzbuchs (BauGB) in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
In einfachen Fällen kann die Gemeinde eine vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuchs durchführen. Die vereinfache Umlegung kann auf Grund der gestrafften Verfahrensvorschriften kostengünstiger und in der Regel schneller abgeschlossen werden.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Gemeinde Mutterstadt - Bauverwaltung
Adresse
Postanschrift
Oggersheimer Straße 10
67112 Mutterstadt
Gebäude: Rathaus
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
N.N.
Postanschrift
Oggersheimer Straße 10
67112 Mutterstadt
Gebäude: Rathaus
Fax: 06234 9464-119
Telefon Festnetz: 06234 9464-40
E-Mail: bauen@mutterstadt.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die durch die Umlegung bewirkten Wertsteigerungen der Grundstücke sind von den Eigentümern in Geld auszugleichen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Vermessung, Umlegungsausschuss, Kataster