Umlegung von Grundstücken Beschluss

    Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung)

    Beschreibung

    Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung nach dem Baugesetzbuchs (BauGB) in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

    In einfachen Fällen kann die Gemeinde eine vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuchs durchführen. Die vereinfache Umlegung kann auf Grund der gestrafften Verfahrensvorschriften kostengünstiger und in der Regel schneller abgeschlossen werden.

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels - Fachbereich III - Bauen

    Beschreibung

    Hochbau, Tiefbau, Erschließungs- Ausbaubeiträge, Friedhof

    Adresse

    Postanschrift

    Meßplatz 1

    76855 Annweiler am Trifels

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr Montag: 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 13:30 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06346 301-0

    Fax: 06346 301-200

    E-Mail: info@annweiler.rlp.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Bauabteilung

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels - Stabsstelle

    Beschreibung

    Orts- und Raumplanung / Allgemeines Städtebaurecht, Bauaufsicht

    Adresse

    Postanschrift

    Meßplatz 1

    76855 Annweiler am Trifels

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr Montag: 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 13:30 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06346 301-0

    Fax: 06346 301-200

    E-Mail: info@annweiler.rlp.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die durch die Umlegung bewirkten Wertsteigerungen der Grundstücke sind von den Eigentümern in Geld auszugleichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Vermessung, Umlegungsausschuss, Kataster

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English