Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung)
Beschreibung
Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung nach dem Baugesetzbuchs (BauGB) in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
In einfachen Fällen kann die Gemeinde eine vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuchs durchführen. Die vereinfache Umlegung kann auf Grund der gestrafften Verfahrensvorschriften kostengünstiger und in der Regel schneller abgeschlossen werden.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein gehört zum Landkreis Kusel und umfasst die Städte Lauterecken und Wolfstein sowie die Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach und Wiesweiler.
Adresse
Besucheranschrift
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die durch die Umlegung bewirkten Wertsteigerungen der Grundstücke sind von den Eigentümern in Geld auszugleichen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Vermessung, Umlegungsausschuss, Kataster