Umlegung von Grundstücken Beschluss

    Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung)

    Beschreibung

    Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung nach dem Baugesetzbuchs (BauGB) in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

    In einfachen Fällen kann die Gemeinde eine vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuchs durchführen. Die vereinfache Umlegung kann auf Grund der gestrafften Verfahrensvorschriften kostengünstiger und in der Regel schneller abgeschlossen werden.

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Alzey-Worms - Allgemeine Bauverwaltung, Kreisstraßen und Radwege

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Ludwig-Straße 36

    55232 Alzey

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkdeck
      Anzahl: 50  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz hinter Jugendamt
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz Innenhof
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00-12:00 Uhr Montag und Dienstag 14:00-16:00 Uhr Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die durch die Umlegung bewirkten Wertsteigerungen der Grundstücke sind von den Eigentümern in Geld auszugleichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Umlegungsausschuss, Vermessung, Kataster

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English