Umlegung von Grundstücken Beschluss

    Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung)

    Beschreibung

    Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung nach dem Baugesetzbuchs (BauGB) in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

    In einfachen Fällen kann die Gemeinde eine vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuchs durchführen. Die vereinfache Umlegung kann auf Grund der gestrafften Verfahrensvorschriften kostengünstiger und in der Regel schneller abgeschlossen werden.

    Hinweise für Worms: Umlegungsausschuss - Geschäftsstelle

    • Vorbereitung der Sitzungen des Umlegungsausschusses
    • Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse des Umlegungsausschusses im Rahmen von Baulandumlegungen gemäß §§ 45-79 BauGB
    • sowie von Vereinfachten Baulandumlegungen gemäß §§ 80-84 BauGB
    • Verhandlungen mit Umlegungsbeteiligten und mitwirkenden Behörden
    • Führung der Verwaltungsgeschäfte des Umlegungsausschusses

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 6.2 Stadtvermessung und Geoinformationen

    Beschreibung

    Die Kartenauskunft ist unter der Telefonnummer (0 62 41) 8 53 - 62 12 zu erreichen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Sprechzeiten: Montag, Mittwoch, Freitag 8:00 bis 12:00 Donnerstag 14:00 bis 16:00 Außerhalb der Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Sprechzeiten: Montag, Mittwoch, Freitag 8:00 bis 12:00 Donnerstag 14:00 bis 16:00 Außerhalb der Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die durch die Umlegung bewirkten Wertsteigerungen der Grundstücke sind von den Eigentümern in Geld auszugleichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Umlegungsausschuss, Kataster, Vermessung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de