Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung)
Beschreibung
Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung nach dem Baugesetzbuchs (BauGB) in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
In einfachen Fällen kann die Gemeinde eine vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuchs durchführen. Die vereinfache Umlegung kann auf Grund der gestrafften Verfahrensvorschriften kostengünstiger und in der Regel schneller abgeschlossen werden.
Zuständigkeit
Hinweise für Speyer: Spezielle Hinweise für Stadt Speyer
Für Speyer zuständig:
Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz
Pestalozzistraße 4
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/149-0
Telefax: 06341/149-1299
E-Mail: vermka-rpf@vermkv.rlp.de
Web: https://vermka-rheinpfalz.rlp.de/de/startseite
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Ansprechpartner
Für Speyer wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die durch die Umlegung bewirkten Wertsteigerungen der Grundstücke sind von den Eigentümern in Geld auszugleichen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Kataster, Vermessung, Umlegungsausschuss