Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung)
Beschreibung
Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung nach dem Baugesetzbuchs (BauGB) in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
In einfachen Fällen kann die Gemeinde eine vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuchs durchführen. Die vereinfache Umlegung kann auf Grund der gestrafften Verfahrensvorschriften kostengünstiger und in der Regel schneller abgeschlossen werden.
Zuständigkeit
Hinweise für Kelberg: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Kelberg
Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Kelberg - Organisation und Bauen
Adresse
Postanschrift
Dauner Strasse 22
53539 Kelberg
Gebäude: Rathaus, 1. Obergeschoss
Öffnungszeiten
Montag – Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: rathaus@vgv-kelberg.de
Telefon Festnetz: 02692 872-27
Telefon Festnetz: 02692 872-28
Fax: 02692 872-39
Kontaktperson
Herr Marco Schreiner
Postanschrift
Dauner Straße 22
53539 Kelberg
Gebäude: Rathaus, 1. Obergeschoss
Fax: 02692 872-39
Telefon Festnetz: 02692 872-28
E-Mail: Marco.Schreiner@vgv-kelberg.de
Frau Karin Neiß
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die durch die Umlegung bewirkten Wertsteigerungen der Grundstücke sind von den Eigentümern in Geld auszugleichen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Vermessung, Umlegungsausschuss, Kataster