Umlegung von Grundstücken Beschluss
    99012022024000

    Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung)

    Beschreibung

    Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung nach dem Baugesetzbuchs (BauGB) in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

    In einfachen Fällen kann die Gemeinde eine vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuchs durchführen. Die vereinfache Umlegung kann auf Grund der gestrafften Verfahrensvorschriften kostengünstiger und in der Regel schneller abgeschlossen werden.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Kelberg: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Kelberg

    Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg

    Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Kelberg - 1 - Organisation und Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Gebäude: Rathaus, 1. Obergeschoss

    Dauner Strasse 22

    53539 Kelberg

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 19.03.2020

    Technisch geändert am 04.11.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Die durch die Umlegung bewirkten Wertsteigerungen der Grundstücke sind von den Eigentümern in Geld auszugleichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2009

    Technisch geändert am 01.10.2025

    Stichwörter

    Vermessung, Kataster, Umlegungsausschuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020