Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung)
Beschreibung
Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung nach dem Baugesetzbuchs (BauGB) in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
In einfachen Fällen kann die Gemeinde eine vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuchs durchführen. Die vereinfache Umlegung kann auf Grund der gestrafften Verfahrensvorschriften kostengünstiger und in der Regel schneller abgeschlossen werden.
Zuständigkeit
Hinweise für Kelberg: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Kelberg
Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Kelberg - 1 - Organisation und Bauen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontaktperson
Herr Marco Schreiner
Frau Karin Neiß
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Die durch die Umlegung bewirkten Wertsteigerungen der Grundstücke sind von den Eigentümern in Geld auszugleichen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Vermessung, Kataster, Umlegungsausschuss