Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung)
Beschreibung
Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung nach dem Baugesetzbuchs (BauGB) in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
In einfachen Fällen kann die Gemeinde eine vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuchs durchführen. Die vereinfache Umlegung kann auf Grund der gestrafften Verfahrensvorschriften kostengünstiger und in der Regel schneller abgeschlossen werden.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Daun - FB 3 - Bauen
Beschreibung
Abteilungsleiter: Benjamin Duckart
Vertreter: Dietmar Welling
Adresse
Postanschrift
Leopoldstraße 29
54550 Daun
Öffnungszeiten
Montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Norbert Saxler
Postanschrift
Leopoldstraße 29
54550 Daun
Fax: 06592 939-200
Telefon Festnetz: 06592 939-317
E-Mail: Norbert.Saxler@vgv.daun.de
Verbandsgemeinde Daun - Sachgebiet 3.1 - Bauverwaltung und Bauleitplanung
Adresse
Postanschrift
Leopoldstraße 29
54550 Daun
Öffnungszeiten
Montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache.
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Herr Norbert Saxler
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Leopoldstraße 29
54550 Daun
Telefon Festnetz: 06592 939-317
Fax: 06592 939-200
E-Mail: Norbert.Saxler@vgv.daun.de
Internet
Weitere Informationen
Verbandsgemeinde Daun - Sachgebiet 3.1.2 - Verbindliche Bauleitplanung
Adresse
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Leopoldstraße 29
54550 Daun
Öffnungszeiten
Montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Norbert Saxler
Postanschrift
Leopoldstraße 29
54550 Daun
Telefon Festnetz: 06592 939-317
Fax: 06592 939-200
E-Mail: Norbert.Saxler@vgv.daun.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die durch die Umlegung bewirkten Wertsteigerungen der Grundstücke sind von den Eigentümern in Geld auszugleichen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Umlegungsausschuss, Vermessung, Kataster