Umlegung von Grundstücken Beschluss

    Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung)

    Beschreibung

    Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung nach dem Baugesetzbuchs (BauGB) in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

    In einfachen Fällen kann die Gemeinde eine vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuchs durchführen. Die vereinfache Umlegung kann auf Grund der gestrafften Verfahrensvorschriften kostengünstiger und in der Regel schneller abgeschlossen werden.

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Bitburger Land - Abt. 5: Finanzen, Kasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubert-Prim-Straße 7

    54634 Bitburg

    Gebäude: Bitburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Wir haben gleitende Arbeitszeit. Eine Terminabsprache ist grundsätzlich möglich. Über allgemeine und evtl. abweichende Öffnungszeiten der einzelnen Fachbereiche informieren Sie sich bitte auf unsererHauptseite (www.bitburgerland.de).

    Kontakt

    Fax: 06561 66-1300

    Telefon Festnetz: 06561 66-0

    E-Mail: info@bitburgerland.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Bitburger Land - Abt. 4: Bauen und Werke

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubert-Prim-Straße 7

    54634 Bitburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Marktplatz 8

    54655 Kyllburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Hubert-Prim-Straße 7

    54634 Bitburg

    Gebäude: Bitburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Wir haben gleitende Arbeitszeit. Eine Terminabsprache ist grundsätzlich möglich. Über allgemeine und evtl. abweichende Öffnungszeiten der einzelnen Fachbereiche informieren Sie sich bitte auf unsererHauptseite (www.bitburgerland.de).

    Kontakt

    Fax: 06561 66-1500

    Telefon Festnetz: 06561 66-0

    E-Mail: info@bitburgerland.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die durch die Umlegung bewirkten Wertsteigerungen der Grundstücke sind von den Eigentümern in Geld auszugleichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Vermessung, Umlegungsausschuss, Kataster

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de