Umlegung von Grundstücken Beschluss

    Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung)

    Beschreibung

    Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung nach dem Baugesetzbuchs (BauGB) in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

    In einfachen Fällen kann die Gemeinde eine vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuchs durchführen. Die vereinfache Umlegung kann auf Grund der gestrafften Verfahrensvorschriften kostengünstiger und in der Regel schneller abgeschlossen werden.

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Amt für Bodenmanagement und Geoinformation

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerty-Spies-Str. 2

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 651 718-4100

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: bodenmanagement-geoinfo@trier.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Trier Stadtkasse

    Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse

    IBAN: DE69 5856 0103 0000 1190 36

    BIC: GENODED1TVB

    Bankinstitut: Volksbank Trier

    Stadt Trier Stadtkasse

    Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse

    IBAN: DE19 5855 0130 0000 9000 01

    BIC: TRISDE55

    Bankinstitut: Sparkasse Trier

    Stichwörter

    62

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die durch die Umlegung bewirkten Wertsteigerungen der Grundstücke sind von den Eigentümern in Geld auszugleichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Kataster, Vermessung, Umlegungsausschuss

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de