Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung)
Beschreibung
Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung nach dem Baugesetzbuchs (BauGB) in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
In einfachen Fällen kann die Gemeinde eine vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuchs durchführen. Die vereinfache Umlegung kann auf Grund der gestrafften Verfahrensvorschriften kostengünstiger und in der Regel schneller abgeschlossen werden.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Cochem - Fachbereich 5 - Bauen und Natürliche Lebensgrundlagen
Adresse
Postanschrift
Ravenéstraße 61
56812 Cochem
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00-18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Alina Loosen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 2671 608-270
Fax: +49 2671 608-88270
E-Mail: alina.loosen@vgcochem.de
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die durch die Umlegung bewirkten Wertsteigerungen der Grundstücke sind von den Eigentümern in Geld auszugleichen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Umlegungsausschuss, Vermessung, Kataster