Umlegung von Grundstücken Beschluss

    Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung)

    Beschreibung

    Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung nach dem Baugesetzbuchs (BauGB) in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

    In einfachen Fällen kann die Gemeinde eine vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuchs durchführen. Die vereinfache Umlegung kann auf Grund der gestrafften Verfahrensvorschriften kostengünstiger und in der Regel schneller abgeschlossen werden.

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg - Fachbereich 3 - Bauen & Natürliche Lebensgrundlagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Warmsrother Grund 2

    55442 Stromberg

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06704 929-45

    Telefon Festnetz: 06704 929-0

    E-Mail: rathaus@vg-ls.de

    Weitere Informationen

    Im Fachbereich Bauen bewirtschaften wir alle Gebäude und Grundstücke, die im Besitz der Verbandsgemeinde oder der zugehörigen Ortsgemeinden sind. Es handelt sich insbesondere um die Schulen, die Kindertagesstätten, die Rathäuser und die Verwaltungsgebäude, die Feuerwehrhäuser, die Hallen und um etliche Dorfgemeinschaftshäuser, Grillhütten, Sportplätze, Spielplätze, Friedhöfe, Bauhöfe und vieles andere mehr. Wir haben die Aufgabe, die Objekte instand zu halten und für eine angemessene Auslastung und Nutzung zu sorgen. In Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern werden sowohl Sanierungen als auch Neubauten und Erweiterungen geplant und durchgeführt. Zu den Aufgaben gehören auch sämtliche Neubau-, Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen für die Straßen einschließlich der Straßenbeleuchtung.

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die durch die Umlegung bewirkten Wertsteigerungen der Grundstücke sind von den Eigentümern in Geld auszugleichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Umlegungsausschuss, Kataster, Vermessung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de