Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung)
Beschreibung
Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung nach dem Baugesetzbuchs (BauGB) in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
In einfachen Fällen kann die Gemeinde eine vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuchs durchführen. Die vereinfache Umlegung kann auf Grund der gestrafften Verfahrensvorschriften kostengünstiger und in der Regel schneller abgeschlossen werden.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg - Fachbereich 3 - Bauen & Natürliche Lebensgrundlagen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Im Fachbereich Bauen bewirtschaften wir alle Gebäude und Grundstücke, die im Besitz der Verbandsgemeinde oder der zugehörigen Ortsgemeinden sind. Es handelt sich insbesondere um die Schulen, die Kindertagesstätten, die Rathäuser und die Verwaltungsgebäude, die Feuerwehrhäuser, die Hallen und um etliche Dorfgemeinschaftshäuser, Grillhütten, Sportplätze, Spielplätze, Friedhöfe, Bauhöfe und vieles andere mehr. Wir haben die Aufgabe, die Objekte instand zu halten und für eine angemessene Auslastung und Nutzung zu sorgen. In Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern werden sowohl Sanierungen als auch Neubauten und Erweiterungen geplant und durchgeführt. Zu den Aufgaben gehören auch sämtliche Neubau-, Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen für die Straßen einschließlich der Straßenbeleuchtung.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die durch die Umlegung bewirkten Wertsteigerungen der Grundstücke sind von den Eigentümern in Geld auszugleichen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Vermessung, Umlegungsausschuss, Kataster