Verbot des Feuermachens im oder am Wald Ausnahmegenehmigung
    99048024276000

    Ausnahmegenehmigung zum Feuermachen im Wald oder am Waldrand beantragen

    Beschreibung

    Sie möchten im Wald ein Feuer anzünden und unterhalten oder offenes Licht gebrauchen?

    Durch das allgemeine Waldbetretensrecht für Bürgerinnen und Bürger besteht eine erhöhte Waldbrandgefährdung. Daher dürfen Sie nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetz im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald grundsätzlich nur mit Genehmigung des Forstamtes ein Feuer anzünden und unterhalten oder offenes Licht gebrauchen.
     

    Dieses generelle Verbot gilt allerdings nicht für Personen, denen der Wald gehört, die ein Nutzungsrecht daran besitzen oder die im Wald beschäftigt sind sowie für Jagdausübungsberechtigte während der Jagdausübung. Bei diesem Personenkreis unterstellt das Gesetz generell einen verantwortungsvollen Umgang mit offenem Feuer. Ferner gilt das Verbot nicht, wenn das Feuer in einer vom Forstamt errichteten oder genehmigten Feuerstelle oder einer behördlich genehmigten Anlage angezündet und unterhalten wird. Auch das Grillen auf Grundstücken am Wald mit zugelassener Wohnbebauung ist erlaubt.
     

    Darüber hinaus darf im Wald grundsätzlich nicht geraucht werden.

    Zuständigkeit

    Für eine Genehmigung wenden Sie sich an das jeweils zuständige Forstamt als untere Forstbehörde. Die Kontaktdaten können Sie bei Landesforsten Rheinland-Pfalz nachschlagen.

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Simmern-Rheinböllen (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei Landesforsten Rheinland-Pfalz unter:

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 17.09.2009

    Technisch geändert am 15.01.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020