Eine Genehmigung für die Errichtung und Betrieb gentechnischer Anlagen beantragen
Sie möchten gentechnische Anlagen errichten oder in Betrieb nehmen? Dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Zur Errichtung und zum Betrieb gentechnischer Anlagen und der vorgesehenen erstmaligen gentechnischen Arbeiten ist je nach Sicherheitsstufe eine Genehmigung, Anmeldung oder Anzeige erforderlich.
Zuständigkeit
Zuständig für die Wahrnehmung der Aufgaben des Gentechnikgesetzes (GenTG) in Rheinland-Pfalz ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Konzessionierung und Überwachung), die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Überwachung) und das Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (Grundsatzfragen, Anerkennungen).
Ansprechpartner
Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Handlungsgrundlage(n)
- Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Gentechnik (GenTZuVO)
- Gentechnikgesetz (GenTG)
- Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung
- Gentechnik-Beteiligungsverordnung
- Gentechnik-Anhörungsverordnung
- Gentechnik-Notfallverordnung
- Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung
- Gentechnik-Sicherheitsverordnung
- Gentechnik-Verfahrensverordnung
Hinweise (Besonderheiten)
Detaillierte Informationen zur Gentechnik erhalten Sie auf folgenden Webseiten:
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MKUEM am 20.05.2021