Errichtung und Betrieb gentechnischer Anlagen Genehmigung

    Eine Genehmigung für die Errichtung und Betrieb gentechnischer Anlagen beantragen

    Sie möchten gentechnische Anlagen errichten oder in Betrieb nehmen? Dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Zur Errichtung und zum Betrieb gentechnischer Anlagen und der vorgesehenen erstmaligen gentechnischen Arbeiten ist je nach Sicherheitsstufe eine Genehmigung, Anmeldung oder Anzeige  erforderlich.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Wahrnehmung der Aufgaben des Gentechnikgesetzes (GenTG) in Rheinland-Pfalz ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Konzessionierung und Überwachung), die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Überwachung) und das Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (Grundsatzfragen, Anerkennungen).

    Ansprechpartner

    Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 20.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English