Eingriffe in Natur und Landschaft: Eingriffsregelung
Beschreibung
Die Eingriffsregelung nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) umfasst die Mitwirkung des Naturschutzes bei allen Planungen und Maßnahmen, die erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes zur Folge haben können. Im Vordergrund steht die Vermeidung solcher Beeinträchtigungen.
Unvermeidbare Beeinträchtigungen führen ggf. zur Unzulässigkeit des Vorhabens oder sind durch geeignete Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Die Bestandsdokumentation vor Durchführung des Eingriffs sowie dessen Auswirkungen, vorgesehene Vermeidungsmaßnahmen und Kompensation sind vom Vorhabensträger in einem Fachbeitrag Naturschutz zur fachlichen Prüfung vorzulegen.
Zuständigkeit
Die fachliche Prüfung der Naturschutzbelange im Vollzug der Eingriffsregelung ist Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt bzw. den oberen Naturschutzbehörden der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Abhängigkeit von der Verwaltungsebene. Die Naturschutzbehörden werden von den Zulassungsbehörden (z. B. Wasserwirtschaft, Straßenbau) im Benehmen beteiligt. Eingriffe, die keinem fachgesetzlichen Verfahren unterliegen, werden von den unteren Naturschutzbehörden in einem eigenständigen naturschutzrechtlichen Verfahren geprüft und entschieden.
Hinweise für Bernkastel-Kues: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues
Zuständig für eine Genehmigung ist die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich.
Zuständig für eine Genehmigung ist die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 14 20
54504 Wittlich
Öffnungszeiten
Hier finden Sie die Öffnungszeiten.
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Kontaktperson
Frau Michaela Justen
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54504 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-2161
E-Mail: Michaela.Justen@Bernkastel-Wittlich.de
Fax: 06571 14-42161
Frau Romina Jakobs
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54504 Wittlich
Fax: 06571 14-42480
E-Mail: Romina.Jakobs@Bernkastel-Wittlich.de
Telefon Festnetz: 06571 14-2480
Frau Ronja Milde
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Postfach 1420
54504 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-2419
E-Mail: Ronja.Milde@Bernkastel-Wittlich.de
Fax: 06571 14-42419
Herr Andreas Esch
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Hausanschrift
E-Mail: Andreas.Esch@bernkastel-wittlich.de
Fax: 06571 14-42420
Telefon Festnetz: 06571 14-2420
Internet
Weitere Informationen
Unter dem folgendem Link finden Sie Informationen zum Leben in und mit moseltypischer Architektur.
Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues - FB III Natürliche Lebensgrundlagen, Bauen
Adresse
Postanschrift
Gestade 18
54470 Bernkastel-Kues
Öffnungszeiten
Mo 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08.30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00
Kontakt
Kontaktperson
Herr Philipp Servatius
Postanschrift
Gestade 18
54470 Bernkastel-Kues
Telefon Festnetz: 06531 54-172
Fax: 06531 54-107
E-Mail: p.servatius@bernkastel-kues.de
Weitere Informationen
Bauleitplanung
Kommunale Baumaßnahmen
Dorferneuerung, Denkmalpflege
erforderliche Unterlagen
Anträge sind grundsätzlich formlos zu stellen. Neben Plan und Beschreibung bedarf es aller Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind.
Notwendig ist ein so genannter "Fachbeitrag Naturschutz". Dieser soll enthalten:
- die Vorhabensbeschreibung und
- die Ermittlung der voraussichtlichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft,
- die Darstellung der Möglichkeiten zur Vermeidung oder Minimierung des Eingriffs sowie von Ausgleichs- und/ oder Ersatzmaßnahmen.
Es empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung bei der zuständigen Behörde.
Rechtsgrundlage(n)
Zusätzlich zur Eingriffsgenehmigung nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) können weitere naturschutzrechtliche Zulassungen erforderlich sein (z. B. Artenschutz, Biotopschutz, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie oder Vogelschutzrichtlinie, Schutzgebietsregelungen).
Kosten
Amtshandlungen nach dem Naturschutzrecht sind i. d. R. kostenpflichtig gem. der Landesverordnung über Gebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz– (Besonderes Gebührenverzeichnis).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz