Strahlenschutz
Beschreibung
Die Regionalstellen Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektionen nehmen folgende Aufgaben bezüglich des Strahlenschutzes wahr:
- Genehmigung
- des Betriebs von Röntgeneinrichtungen und Bestrahlungsgeräte,
- des Umgangs und der Entsorgung sonstiger radioaktiver Stoffe,
- des Einsatzes beruflich strahlenexponierter Personen in fremden Anlagen und Einrichtungen einschließlich der Registrierung von Strahlenpässen,
- Entgegennahme von Anzeigen zum Betrieb von Röntgeneinrichtungen,
- Bescheinigung der jeweils erforderlichen Fachkunden oder Kenntnisse im Strahlenschutz
- Prüfung der Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten
- Aufsicht in Betrieben, Forschungslaboren, Krankenhäusern sowie in Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen, ob die Anlagen (z.B. Röntgengeräte, Bestrahlungsgeräte, radiometrische Füllstandmessanlagen) und Radionuklidlabore nach den gesetzlichen Bestimmungen und unter Beachtung spezieller Genehmigungsauflagen betrieben werden.
- Überwachung der Beförderung von radioaktiven Stoffen.
- Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Ermittlungen bei Verlust, Fund und Unfällen mit sonstigen radioaktiven Stoffen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion.
Ansprechpartner
Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für bestimmte Leistungen werden Gebühren entsprechend dem Landesgebührengesetz in Verbindung mit dem allgemeinen Gebührenverzeichnis oder dem Besonderen Gebührenverzeichnis für Gebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz aufgrund von Verordnungen erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MUEEF am 30.01.2019