Fleischgewinnung: Hygieneüberwachung
Beschreibung
Das Schlachten von Tieren sowie die im weiteren Verlauf erfolgenden Schritte (Zerlegung, Verarbeitung, Abgabe an Dritte usw.) unterliegen der amtlichen Überwachung. Hierbei müssen Normen des europäischen und nationalen Lebensmittelhygienerechts eingehalten werden.
Die Überwachung erfolgt durch Personal der zuständigen Behörden, das insbesondere aus den folgenden Berufsfeldern stammt: Tierärzte/ Tierärztinnen, Lebensmittelkontrolleure/ Lebensmittelkontrolleurinnen, Lebensmittelchemiker/ Lebensmittelchemikerinnen, amtliche Fachassistenten/ amtliche Fachassistentinnen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltung bzw. in den kreisfreien Städten Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Trier an die Stadtverwaltung der jeweiligen kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Ordnungsamt, Abteilung Allgemeine Ordnungsaufgaben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Abteilung "Allgemeine Ordnungsaufgaben" beim Ordnungsamt sind: Montag: 8:30 - 12:00 Uhr - nur mit Online-Terminvereinbarung und 14:00 - 16:00 Uhr - Terminvereinbarung nur per Telefon für dringende Fälle Dienstag: 8:30 - 12:00 Uhr - ohne Online-Terminvereinbarung; ab Juni: nur mit Online-Terminvereinbarung und 14:00 - 16:00 Uhr - Terminvereinbarung nur per Telefon für dringende Fälle Mittwoch: 8:30 - 12:00 Uhr - nur mit Online-Terminvereinbarung; ab Juni: ohne Online-Terminvereinbarung und 14:00 - 16:00 Uhr - nur mit Online-Terminvereinbarung Donnerstag: 8:30 - 12:00 Uhr - nur mit Online-Terminvereinbarung und 14:00 - 18:00 Uhr - Terminvereinbarung nur per Telefon für dringende Fälle Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr - nur mit Online-Terminvereinbarung Die Online-Terminvereinbarung ist unter [ ] möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Sascha Kirch
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
- Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Verordnung (EG) Nr. 854/2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs
- Lebensmittelhygiene-Verordnung
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
- Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
- Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Schlachtung, Schlachten