Fleischgewinnung: Hygieneüberwachung
Beschreibung
Das Schlachten von Tieren sowie die im weiteren Verlauf erfolgenden Schritte (Zerlegung, Verarbeitung, Abgabe an Dritte usw.) unterliegen der amtlichen Überwachung. Hierbei müssen Normen des europäischen und nationalen Lebensmittelhygienerechts eingehalten werden.
Die Überwachung erfolgt durch Personal der zuständigen Behörden, das insbesondere aus den folgenden Berufsfeldern stammt: Tierärzte/ Tierärztinnen, Lebensmittelkontrolleure/ Lebensmittelkontrolleurinnen, Lebensmittelchemiker/ Lebensmittelchemikerinnen, amtliche Fachassistenten/ amtliche Fachassistentinnen.
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Die Schlachttieruntersuchung beinhaltet die klinische Untersuchung des lebenden Tieres, wohingegen die Fleischuntersuchung eine umfassende Begutachtung jedes einzelnen Schlachtkörpers umfasst. Die Untersuchungen enden mit einer abschließenden Beurteilung des Schlachttierkörpers, ob dieser für die Verwendung als Lebensmittel geeignet ist.
Bei Auffälligkeiten werden weitergehende Untersuchungen, wie bakteriologische oder spezielle rückstandsanalytische Untersuchungen, aber auch sensorische Tests, z. B. zur Feststellung des Ebergeruchs, durchgeführt. Bei Schweinen und Pferden ist die Trichinenuntersuchung obligatorisch. Seit Dezember 2000 erfolgt bei Rindern ab einem bestimmten Lebensalter zusätzlich ein BSE-Test. Im Rahmen eines europaweiten Rückstandskontrollplans werden allein in Rheinland-Pfalz jährlich etwa über 9.000 Proben auf Rückstände u. a. von Anabolikaanwendungen, zum Nachweis von Bioziden und Schwermetallen sowie von Arzneimitteln durchgeführt. Die Durchführung der Schlachttier- und Fleischbeschau obliegt den beim Eifelkreis Bitburg-Prüm beschäftigten Amtlichen Tierärzten und Fachassistenten. Der Eifelkreis Bitburg-Prüm ist in sechs sogenannte Beschaubezirke eingeteilt. Zusätzlich ist an dem EU-zugelassenen Schlachtbetrieb in Prüm ein Hygieneamt eingerichtet.
Die Schlachttieruntersuchung beinhaltet die klinische Untersuchung des lebenden Tieres, wohingegen die Fleischuntersuchung eine umfassende Begutachtung jedes einzelnen Schlachtkörpers umfasst. Die Untersuchungen enden mit einer abschließenden Beurteilung des Schlachttierkörpers, ob dieser für die Verwendung als Lebensmittel geeignet ist.
Bei Auffälligkeiten werden weitergehende Untersuchungen, wie bakteriologische oder spezielle rückstandsanalytische Untersuchungen, aber auch sensorische Tests, z. B. zur Feststellung des Ebergeruchs, durchgeführt. Bei Schweinen und Pferden ist die Trichinenuntersuchung obligatorisch. Seit Dezember 2000 erfolgt bei Rindern ab einem bestimmten Lebensalter zusätzlich ein BSE-Test. Im Rahmen eines europaweiten Rückstandskontrollplans werden allein in Rheinland-Pfalz jährlich etwa über 9.000 Proben auf Rückstände u. a. von Anabolikaanwendungen, zum Nachweis von Bioziden und Schwermetallen sowie von Arzneimitteln durchgeführt. Die Durchführung der Schlachttier- und Fleischbeschau obliegt den beim Eifelkreis Bitburg-Prüm beschäftigten Amtlichen Tierärzten und Fachassistenten. Der Eifelkreis Bitburg-Prüm ist in sechs sogenannte Beschaubezirke eingeteilt. Zusätzlich ist an dem EU-zugelassenen Schlachtbetrieb in Prüm ein Hygieneamt eingerichtet.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltung bzw. in den kreisfreien Städten Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Trier an die Stadtverwaltung der jeweiligen kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung (Amt 10)
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Tonya Reinhard
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1009
Telefon Festnetz: 06561 15-5319
E-Mail: reinhard.tonya@bitburg-pruem.de
Frau Sonja Scherschel-Bommes
Frau Christina Heinen
Frau Victoria Berezina
Frau Stefanie Wingels
Besucheranschrift
E-Mail: wingels.stefanie@bitburg-pruem.de
Fax: 06561 15-1009
Telefon Festnetz: 06561 15-5313
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
- Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Verordnung (EG) Nr. 854/2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs
- Lebensmittelhygiene-Verordnung
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
- Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
- Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Schlachten, Schlachtung