Hygieneuntersuchungen Durchführung

    Fleischgewinnung: Hygieneüberwachung

    Beschreibung

    Das Schlachten von Tieren sowie die im weiteren Verlauf erfolgenden Schritte (Zerlegung, Verarbeitung, Abgabe an Dritte usw.) unterliegen der amtlichen Überwachung. Hierbei müssen Normen des europäischen und nationalen Lebensmittelhygienerechts eingehalten werden.

    Die Überwachung erfolgt durch Personal der zuständigen Behörden, das insbesondere aus den folgenden Berufsfeldern stammt: Tierärzte/ Tierärztinnen, Lebensmittelkontrolleure/ Lebensmittelkontrolleurinnen, Lebensmittelchemiker/ Lebensmittelchemikerinnen, amtliche Fachassistenten/ amtliche Fachassistentinnen.  

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltung bzw. in den kreisfreien Städten Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Trier an die Stadtverwaltung der jeweiligen kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Veterinärwesen und Landwirtschaft - Tierseuchenbekämpfung, Fleischhygiene

    Adresse

    Hausanschrift

    Parkstraße 1

    57610 Altenkirchen (Westerwald)

    Öffnungszeiten

    Montag - Dienstag 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Herr Dr. Harald Grünau

      Telefon Festnetz: +49 2681 81-2810

    • Frau Loreen Yvonne Lehmann

      Telefon Festnetz: +49 2681 81-2839

      E-Mail: loreen.lehmann@kreis-ak.de

    • Herr Rainer Zeuner

      Telefon Festnetz: +49 2681 81-2834

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 81 - Tierseuchenbekämpfung, Fleischhygiene

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 81 - Tierseuchenbekämpfung, Fleischhygiene

    Anfallende Gebühren werden vor Ort vom jeweiligen Kontrolleur in Rechnung gestellt und ergeben sich aus der Fleischhygiene-Gebührensatzung des Kreises Altenkirchen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Schlachten, Schlachtung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de