Zulassung von Ausgangsmaterial zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut Erteilung
    99048012001000

    Erntezulassungsregister

    Beschreibung

    Das Erntezulassungsregister (EZR) ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis. Es zeigt die Beerntungsmöglichkeiten für forstliches Vermehrungsgut (z.B. zur Ernte von Saatgut oder zur Gewinnung von Wildlingen oder Stecklingen) in Rheinland-Pfalz auf. 

    Nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) darf forstliches Vermehrungsgut der wichtigsten Waldbaumarten in Deutschland nur in den Handel gebracht werden, wenn es über eine entsprechende Zulassung verfügt. Für die Zulassung werden die Bäume oder Waldteile, aus denen das Vermehrungsgut stammt, anhand eines umfassenden Kriterienkataloges geprüft und bei dem Erreichen der geforderten Standards zur Vermehrungsgutgewinnung zugelassen.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Erteilung von Zulassungen in Rheinland-Pfalz ist die obere Forstbehörde (Zentralstelle der Forstverwaltung) mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße.

    Ansprechpartner

    Zentralstelle der Forstverwaltung

    Aktuelles

    Die Zentralstelle der Forstverwaltung nimmt  im gesamten Land Rheinland-Pfalz die Aufgaben der oberen Forst- und Jagdbehörde wahr, koordiniert die Forstämter im Bereich der Dienstleistungen (Betreuung des Gemeindewaldes, Beratung der Privatwaldbesitzungen, Förderung) und leitet die Bewirtschaftung des Staatswaldes.

    Beschreibung

    Die Zentralstelle der Forstverwaltung übernimmt im gesamten Land Rheinland-Pfalz die Bewirtschaftung des Waldes, organisiert den Holzverkauf, koordiniert die Themenbereiche Waldnaturschutz, Waldpädagogik, Jagd und Wildökologie und betreut die Forstämter des ganzen Landes. Fachlich nachgeordnet sind zusätzlich aus dem Bereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten die Forstämter. Siehe auch Verwaltung nach Themen "Forstwirtschaft".

    Adresse

    Hausanschrift

    Le Quartier-Hornbach 9
    67433 Neustadt an der Weinstraße

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    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2010
    Technisch geändert am 27.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Für Zulassungen im Privat- und Kommunalwald sowie für Zweckverbände werden gemäß der Landesverordnung über die Gebühren des Landesbetriebes „Landesforsten Rheinland-Pfalz“ (Besonderes Gebührenverzeichnis) folgende Gebühren erhoben:

    166,50 Euro für eine/die erste Entscheidung über die Zulassung/Zulassungseinheit, jede weitere am gleichen Tag begutachtete Zulassungseinheit des gleichen Waldeigentümers 55,50 Euro.  

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 17.09.2009
    Technisch geändert am 31.12.2025

    Stichwörter

    Agrar, EZR, Forst, Landwirtschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020