Zulassung von Ausgangsmaterial zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut Erteilung

    Erntezulassungsregister

    Beschreibung

    Das Erntezulassungsregister (EZR) ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis. Es zeigt die Beerntungsmöglichkeiten für forstliches Vermehrungsgut (z.B. zur Ernte von Saatgut oder zur Gewinnung von Wildlingen oder Stecklingen) in Rheinland-Pfalz auf. 

    Nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) darf forstliches Vermehrungsgut der wichtigsten Waldbaumarten in Deutschland nur in den Handel gebracht werden, wenn es über eine entsprechende Zulassung verfügt. Für die Zulassung werden die Bäume oder Waldteile, aus denen das Vermehrungsgut stammt, anhand eines umfassenden Kriterienkataloges geprüft und bei dem Erreichen der geforderten Standards zur Vermehrungsgutgewinnung zugelassen.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Erteilung von Zulassungen in Rheinland-Pfalz ist die obere Forstbehörde (Zentralstelle der Forstverwaltung) mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße.

    Ansprechpartner

    Zentralstelle der Forstverwaltung

    Beschreibung

    Die Zentralstelle der Forstverwaltung übernimmt im gesamten Land Rheinland-Pfalz die Bewirtschaftung des Waldes, organisiert den Holzverkauf, koordiniert die Themenbereiche Waldnaturschutz, Waldpädagogik, Jagd und Wildökologie und betreut die Forstämter des ganzen Landes. Fachlich nachgeordnet sind zusätzlich aus dem Bereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten die Forstämter. Siehe auch Verwaltung nach Themen "Forstwirtschaft".

    Adresse

    Hausanschrift

    Le Quartier-Hornbach 9

    67433 Neustadt an der Weinstraße

    Kontakt

    Fax: +49 6321 6799-150

    Telefon Festnetz: +49 6321 6799-0

    E-Mail: zdf.neustadt@wald-rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.05 Umweltschutz und Landwirtschaft

    Beschreibung

    Bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!

    Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Folzstraße 5

    67547 Worms

    Bereich 3 - Sicherheit und Ordnung. Bürgerrathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin. Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin.

    Kontakt

    Fax: +49 6241 853-3599

    Telefon Festnetz: +49 6241 853-3500

    E-Mail: umwelt@worms.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Ein formloser, schriftlicher Antrag auf Zulassung nach dem FoVG.
    • Eine Karte im Maßstab 1:10.000 oder 1:5.000 mit Einzeichnung des zu begutachtenden Waldteiles und eine Karte ohne Einzeichnung (blanko).
    • Waldortsblatt der Betriebsplanung, aus dem Informationen wie Waldortsangabe, Waldbesitzer, Baumart, Fläche, Alter, Höhenlage, etc. hervorgehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für Zulassungen im Privat- und Kommunalwald sowie für Zweckverbände werden gemäß der Landesverordnung über die Gebühren des Landesbetriebes "Landesforsten Rheinland-Pfalz" (Besonderes Gebührenverzeichnis) folgende Gebühren erhoben:

    166,50 Euro für eine/die erste Entscheidung über die Zulassung/Zulassungseinheit, jede weitere am gleichen Tag begutachtete Zulassungseinheit des gleichen Waldeigentümers 55,50 Euro.  

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Forst, Agrar, EZR, Landwirtschaft

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de