Erntezulassungsregister
Beschreibung
Das Erntezulassungsregister (EZR) ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis. Es zeigt die Beerntungsmöglichkeiten für forstliches Vermehrungsgut (z.B. zur Ernte von Saatgut oder zur Gewinnung von Wildlingen oder Stecklingen) in Rheinland-Pfalz auf.
Nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) darf forstliches Vermehrungsgut der wichtigsten Waldbaumarten in Deutschland nur in den Handel gebracht werden, wenn es über eine entsprechende Zulassung verfügt. Für die Zulassung werden die Bäume oder Waldteile, aus denen das Vermehrungsgut stammt, anhand eines umfassenden Kriterienkataloges geprüft und bei dem Erreichen der geforderten Standards zur Vermehrungsgutgewinnung zugelassen.
Zuständigkeit
Zuständig für die Erteilung von Zulassungen in Rheinland-Pfalz ist die obere Forstbehörde (Zentralstelle der Forstverwaltung) mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße.
Ansprechpartner
Zentralstelle der Forstverwaltung
Beschreibung
Die Zentralstelle der Forstverwaltung übernimmt im gesamten Land Rheinland-Pfalz die Bewirtschaftung des Waldes, organisiert den Holzverkauf, koordiniert die Themenbereiche Waldnaturschutz, Waldpädagogik, Jagd und Wildökologie und betreut die Forstämter des ganzen Landes. Fachlich nachgeordnet sind zusätzlich aus dem Bereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten die Forstämter. Siehe auch Verwaltung nach Themen "Forstwirtschaft".
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.05 Umweltschutz und Landwirtschaft
Beschreibung
Bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin. Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ein formloser, schriftlicher Antrag auf Zulassung nach dem FoVG.
- Eine Karte im Maßstab 1:10.000 oder 1:5.000 mit Einzeichnung des zu begutachtenden Waldteiles und eine Karte ohne Einzeichnung (blanko).
- Waldortsblatt der Betriebsplanung, aus dem Informationen wie Waldortsangabe, Waldbesitzer, Baumart, Fläche, Alter, Höhenlage, etc. hervorgehen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für Zulassungen im Privat- und Kommunalwald sowie für Zweckverbände werden gemäß der Landesverordnung über die Gebühren des Landesbetriebes "Landesforsten Rheinland-Pfalz" (Besonderes Gebührenverzeichnis) folgende Gebühren erhoben:
166,50 Euro für eine/die erste Entscheidung über die Zulassung/Zulassungseinheit, jede weitere am gleichen Tag begutachtete Zulassungseinheit des gleichen Waldeigentümers 55,50 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Forst, Agrar, EZR, Landwirtschaft