• Merzkirchen (Landkreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz)

Wohnraumförderung: Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz bietet im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung eine Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum an, um solche Haushalte im Land bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum zu unterstützen, die auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind.

Antragsberechtigt sind die Eigentümer oder die dinglich Nutzungsberechtigen. Sie werden gefördert, wenn diese zusammen mit Ihren Haushaltsmitgliedern die maßgeblichenen Einkommensgrenzen, die jeweils nach der Haushaltsgröße gestaffelt sind, einhalten.

Die Förderung wird auf der Grundlage der veröffentlichten Förderprogramme, die die Fördervoraussetzungen und ‑konditionen abschließend definieren, durch Förderzusagen nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.

Die Förderentscheidung (Förderzusage) bestimmt insbesondere den Förderzweck, die Höhe und Einsatzart der Zuwendungen.

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Ansprechpartner

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Adresse

Hausanschrift

Holzhofstraße 4

55116 Mainz

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 6131 6172-0

Fax: +49 6131 6172-1199

E-Mail: isb@isb.rlp.de

Version

Technisch erstellt am 12.06.2012

Technisch geändert am 05.06.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Bauen und Umwelt - Bauen

Adresse

Postanschrift

Postfach 2620

54216 Trier

Hausanschrift

Wasserweg 7-9

54292 Trier

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 115

Telefon Festnetz: +49 651 715-0

Fax: +49 651 715-17608

E-Mail: bauaufsicht@trier-saarburg.de

Internet

Bankverbindung

Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse

Empfänger: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse

IBAN: DE24 5855 0130 0000 0004 30

BIC: TRISDE55

Bankinstitut: Sparkasse Trier

Stichwörter

Abteilung 11

Version

Technisch erstellt am 10.04.2014

Technisch geändert am 27.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) oder bei den jeweils für das Grundstück örtlich zuständigen Verwaltungen der Städte und Landkreise.

Hinweise für Trier-Saarburg: Wohnraumförderung

Unterlagen

  • Nachweise zu der geplanten Maßnahme
  • Angebote bei Modernisierungsmaßnahmen
  • Expose bzw. Bestätigung Kaufpreis mit Bauplänen
  • Wohnflächenberechnung bei Eigentumsmaßnahmen (falls vorhanden)
  • Nachweis der Einkünfte der letzten 12 Monate
  • Meldebescheinigung
  • Heiratsurkunde, wenn beide Ehepartner unter 40 Jahre alt sind

Formulare

Hinweise für Trier-Saarburg: Wohnraumförderung

Antrag

  • auch im Fachamt erhältlich
    • wird auf Wunsch auch zugesendet
  • empfehlenswert ist eine persönliche Vorsprache zur Besprechung der nötigen Unterlagen mit Terminvereinbarung

Antragsabgabe

  • Abgabe auch bei der Verbandsgemeinde möglich
  • kann auch per Post mit den dazugehörigen Unterlagen eingereicht werden

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der baulichen Modernisierungsmaßnahmen bei der für das Grundstück örtlich zuständigen Verwaltung der Städte und Landkreise zu stellen.

Kosten

Für die Bearbeitung des Darlehensantrages erhebt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1,0 v.H. der Darlehenssumme. Der Anspruch entsteht mit Bearbeitung des Darlehensantrages.

Hinweise (Besonderheiten)

Für bestimmte ISB-Förderprogramme (Förderdarlehen) werden neben zinsgünstigen Darlehen auch einmalige Tilgungszuschüsse gewährt. Tilgungszuschüsse werden etwa beim Bau bzw. Erwerb oder der Modernisierung von selbst genutzten Wohnraum oder Mietwohnraum bereitgestellt.

Durch Tilgungszuschüsse werden die Förderdarlehen im Zeitpunkt des Beginns der Rückzahlung reduziert, so dass Zinsen und Tilgung nur von dem verringerten Betrag zu leisten sind.

Die Tilgungszuschüsse betragen je nach Art des Darlehen zwischen 5 % und 50 % der ISB-Darlehen.

Der Antrag auf Gewährung eines Tilgungszuschusses ist zusammen mit dem Antrag für das ISB-Darlehen zu stellen.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 09.04.2024

Version

Technisch erstellt am 31.08.2009

Technisch geändert am 28.02.2025

Stichwörter

bauen, Wohnungsbauförderung, Städtebauförderung, Wohnbauförderung, Mietwohnungsbau, Immobilien

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020