• Sellerich (Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz)

Wohnraumförderung: Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz bietet im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung eine Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum an, um solche Haushalte im Land bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum zu unterstützen, die auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind.

Antragsberechtigt sind die Eigentümer oder die dinglich Nutzungsberechtigen. Sie werden gefördert, wenn diese zusammen mit Ihren Haushaltsmitgliedern die maßgeblichenen Einkommensgrenzen, die jeweils nach der Haushaltsgröße gestaffelt sind, einhalten.

Die Förderung wird auf der Grundlage der veröffentlichten Förderprogramme, die die Fördervoraussetzungen und ‑konditionen abschließend definieren, durch Förderzusagen nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.

Die Förderentscheidung (Förderzusage) bestimmt insbesondere den Förderzweck, die Höhe und Einsatzart der Zuwendungen.

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

VG Arzfeld und Prüm: Christina Kraus

Stadt Bitburg, VG Bitburger Land, Speicher und Südeifel: Elena Hüllen

Ansprechpartner

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Adresse

Hausanschrift

Holzhofstraße 4

55116 Mainz

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 6131 6172-0

Fax: +49 6131 6172-1199

E-Mail: isb@isb.rlp.de

Version

Technisch erstellt am 12.06.2012

Technisch geändert am 05.06.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Bauen (Fachbereich 06-01)

Adresse

Besucheranschrift

Trierer Straße 1

54634 Bitburg

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Kontakt

E-Mail: info@bitburg-pruem.de

Telefon Festnetz: 06561 15-0

Fax: 06561 15-1000

Kontaktperson

Internet

Version

Technisch erstellt am 09.10.2020

Technisch geändert am 07.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

erforderliche Unterlagen

Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) oder bei den jeweils für das Grundstück örtlich zuständigen Verwaltungen der Städte und Landkreise.

Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Das Antragsformular für die Wohnraumförderung "Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum" ist unter folgendem Link zu finden: 

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der baulichen Modernisierungsmaßnahmen bei der für das Grundstück örtlich zuständigen Verwaltung der Städte und Landkreise zu stellen.

Kosten

Für die Bearbeitung des Darlehensantrages erhebt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1,0 v.H. der Darlehenssumme. Der Anspruch entsteht mit Bearbeitung des Darlehensantrages.

Hinweise (Besonderheiten)

Für bestimmte ISB-Förderprogramme (Förderdarlehen) werden neben zinsgünstigen Darlehen auch einmalige Tilgungszuschüsse gewährt. Tilgungszuschüsse werden etwa beim Bau bzw. Erwerb oder der Modernisierung von selbst genutzten Wohnraum oder Mietwohnraum bereitgestellt.

Durch Tilgungszuschüsse werden die Förderdarlehen im Zeitpunkt des Beginns der Rückzahlung reduziert, so dass Zinsen und Tilgung nur von dem verringerten Betrag zu leisten sind.

Die Tilgungszuschüsse betragen je nach Art des Darlehen zwischen 5 % und 50 % der ISB-Darlehen.

Der Antrag auf Gewährung eines Tilgungszuschusses ist zusammen mit dem Antrag für das ISB-Darlehen zu stellen.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 09.04.2024

Version

Technisch erstellt am 31.08.2009

Technisch geändert am 28.02.2025

Stichwörter

bauen, Wohnungsbauförderung, Städtebauförderung, Wohnbauförderung, Mietwohnungsbau, Immobilien

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020