Wohnungsbau Förderung von Eigenwohnraum

    Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

    Beschreibung

    Das Land Rheinland-Pfalz bietet im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Haushalten bei der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum verschiedene Förderangebote an. Dabei unterstützt das Land Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Hilfe angewiesen sind. Die Förderung unterstützt insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern sowie behinderte Menschen, die unter Berücksichtigung ihres Einkommens die Belastungen des Baus oder Erwerbs von Wohnraum ohne soziale Wohnraumförderung nicht tragen können.

    Das Land Rheinland-Pfalz fördert zusammen mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Form von zinsverbilligten ISB-Darlehen (Grunddarlehen und Zusatzdarlehen) und Tilgungszuschüssen.
    Das Land verbürgt dabei die ISB-Darlehen bis zu 80 v. H..

    Hinweis:

    Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    Hinweise für Donnersbergkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Donnersbergkreis

    Zusätzliche Angaben der Kreisverwaltung Donnersbergkreis:

    • Antragstellung bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Untere Bauaufsichtsbehörde
    • Die Kreisverwaltung Donnersbergkreis wird eine Überprüfung vornehmen, ob Sie zum berechtigten Personenkreis gehören und ob Sie die Einkommensgrenze sowie die Wohnungsgröße einhalten können. Außerdem wird die für Sie maßgebende Förderquote festgelegt.
    • Die von der Kreisverwaltung Donnersbergkreis erteilte Förderbestätigung wird zusammen mit einer Kopie Ihres Darlehensantrages sowie allen weiteren erforderlichen Unterlagen der Investitions- und Strukturbank in Mainz vorgelegt. Diese wird dann den Darlehensvertrag mit Ihnen abschließen.
    • siehe hierzu auch https://isb.rlp.de/foerderung/701-702-703.html#tab12062-0

    Zuständigkeit

    Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer für das Gebäude örtlich zuständigen Förderstelle der Stadt- und Kreisverwaltungen oder bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

    Zur Klärung von Fragen zum ISB-Darlehen ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Ansprechnpartner.

    Ansprechpartner

    Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Holzhofstraße 4

    55116 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 6172-0

    Fax: +49 6131 6172-1199

    E-Mail: isb@isb.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 6 Bauen und Schulen

    Adresse

    Hausanschrift

    Uhlandstraße 2

    67292 Kirchheimbolanden

    Gebäude: Kreishaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 06352 710-232

    Telefon Festnetz: 06352 710-0

    E-Mail: kreisverwaltung@donnersberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise über das Einkommen des zu fördernden Haushalts.
    Siehe Antragsvordrucke der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

    Hinweise für Donnersbergkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Donnersbergkreis

    Voraussetzungen

    Bei der Einhaltung der nach Haushaltsgrößen gestaffelten Einkommensgrenzen kann eine Förderung mit einem im Zins verbilligten Darlehen gewährt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen.
    Bei Erwerbsmaßnahmen darf der Kaufvertragsabschluss nicht länger als zwei Monate zurückliegen.

    Kosten

    Für die Bearbeitung des Förderantrags ist ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 % des beantragten Darlehensbetrages zu entrichten, mind. 250 Euro.

    Der Anspruch auf das Bearbeitungsentgelt entsteht mit der Bearbeitung des Darlehensantrages. Das Entgelt wird in der Regel bei Auszahlung der ersten Darlehensrate einbehalten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Wohnbauförderung, Wohneigentum, Wohnung, Eigentumswohnung (Abgeschlossenheitsbescheinigung), Städtebauförderung, Eigentumsförderung, Immobilien, Wohnraumförderung: Bildung von selbst genutztem Wohnraum, Wohnungsbauförderung, Wohnungseigentum, bauen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de