Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen
Beschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz bietet im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Haushalten bei der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum verschiedene Förderangebote an. Dabei unterstützt das Land Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Hilfe angewiesen sind. Die Förderung unterstützt insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern sowie behinderte Menschen, die unter Berücksichtigung ihres Einkommens die Belastungen des Baus oder Erwerbs von Wohnraum ohne soziale Wohnraumförderung nicht tragen können.
Das Land Rheinland-Pfalz fördert zusammen mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Form von zinsverbilligten ISB-Darlehen (Grunddarlehen und Zusatzdarlehen) und Tilgungszuschüssen.
Das Land verbürgt dabei die ISB-Darlehen bis zu 80 v. H..
Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Hinweise für Frankenthal (Pfalz): Spezielle Hinweise für Stadt Frankenthal
Das Wohnraumförderungsprogramm ist ein Jahresprogramm und gilt jeweils von 01.01. bis 31.12.
Das Wohnraumförderungsprogramm ist ein Jahresprogramm und gilt jeweils von 01.01. bis 31.12.
Zuständigkeit
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer für das Gebäude örtlich zuständigen Förderstelle der Stadt- und Kreisverwaltungen oder bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Zur Klärung von Fragen zum ISB-Darlehen ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Ansprechnpartner.
Ansprechpartner
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 25 - Gebäude und Grundstücke
Adresse
Postanschrift
Neumayerring 72
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Neumayerring 72
Öffnungszeiten
Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns.
Kontakt
Kontaktperson
Herr N. N
Weitere Informationen
Der Bereich Gebäude und Grundstücke nimmt vielfältige Aufgaben im Bereich städtischer Grundstücke und Gebäude (Frankenthaler Schulen, Sporthallen, Kindertagesstätten, Dienstgebäude der Stadtverwaltung, Stadtbücherei, Erkenbert-Museum, Städtische Musikschule, städtische Wohnheime) wahr.
Der Bereich ist zuständig für die Bewilligung von Fördermitteln für den Bau und die Modernisierung von Wohngebäuden im Bereich der Wohnraumförderung des Landes sowie für die Erhebung der Ausgleichszahlungen für öffentlich geförderten Wohnungsbau (Fehlbelegungsabgabe) und für die Erstellung des Mietspiegels als freiwillige Dienstleistung der Stadt Frankenthal (Pfalz).
erforderliche Unterlagen
Nachweise über das Einkommen des zu fördernden Haushalts.
Siehe Antragsvordrucke der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Voraussetzungen
Bei der Einhaltung der nach Haushaltsgrößen gestaffelten Einkommensgrenzen kann eine Förderung mit einem im Zins verbilligten Darlehen gewährt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen.
Bei Erwerbsmaßnahmen darf der Kaufvertragsabschluss nicht länger als zwei Monate zurückliegen.
Kosten
Für die Bearbeitung des Förderantrags ist ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 % des beantragten Darlehensbetrages zu entrichten, mind. 250 Euro.
Der Anspruch auf das Bearbeitungsentgelt entsteht mit der Bearbeitung des Darlehensantrages. Das Entgelt wird in der Regel bei Auszahlung der ersten Darlehensrate einbehalten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FM am 25.01.2021
Stichwörter
Wohnungsbauförderung, Eigentumsförderung, Städtebauförderung, Wohneigentum, Immobilien, Wohnungseigentum, Wohnbauförderung, Wohnraumförderung: Bildung von selbst genutztem Wohnraum, Wohnung, Eigentumswohnung (Abgeschlossenheitsbescheinigung), bauen