Wohnungsbau Förderung von Eigenwohnraum

    Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

    Beschreibung

    Das Land Rheinland-Pfalz bietet im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Haushalten bei der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum verschiedene Förderangebote an. Dabei unterstützt das Land Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Hilfe angewiesen sind. Die Förderung unterstützt insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern sowie behinderte Menschen, die unter Berücksichtigung ihres Einkommens die Belastungen des Baus oder Erwerbs von Wohnraum ohne soziale Wohnraumförderung nicht tragen können.

    Das Land Rheinland-Pfalz fördert zusammen mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Form von zinsverbilligten ISB-Darlehen (Grunddarlehen und Zusatzdarlehen) und Tilgungszuschüssen.
    Das Land verbürgt dabei die ISB-Darlehen bis zu 80 v. H..

    Hinweis:

    Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    Hinweise für Frankenthal (Pfalz): Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

    Das Wohnraumförderungsprogramm ist ein Jahresprogramm und gilt jeweils von 01.01. bis 31.12.

    Zuständigkeit

    Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer für das Gebäude örtlich zuständigen Förderstelle der Stadt- und Kreisverwaltungen oder bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

    Zur Klärung von Fragen zum ISB-Darlehen ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Ansprechnpartner.

    Ansprechpartner

    Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Holzhofstraße 4

    55116 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 6172-0

    Fax: +49 6131 6172-1199

    E-Mail: isb@isb.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 25 - Gebäude und Grundstücke

    Adresse

    Postanschrift

    Neumayerring 72

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Gebäude: Neumayerring 72

    Öffnungszeiten

    Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns.

    Kontakt

    Fax: 06233 89-524

    Telefon Festnetz: 06233 89-333

    E-Mail: gebaeudeundgrundstuecke@frankenthal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Bereich Gebäude und  Grundstücke nimmt vielfältige Aufgaben im Bereich städtischer Grundstücke und Gebäude (Frankenthaler Schulen, Sporthallen, Kindertagesstätten, Dienstgebäude der Stadtverwaltung, Stadtbücherei, Erkenbert-Museum, Städtische Musikschule, städtische Wohnheime) wahr.

    Der Bereich ist zuständig für die Bewilligung von Fördermitteln für den Bau und die Modernisierung von Wohngebäuden im Bereich der Wohnraumförderung des Landes sowie für die Erhebung der Ausgleichszahlungen für öffentlich geförderten Wohnungsbau (Fehlbelegungsabgabe) und für die Erstellung des Mietspiegels als freiwillige Dienstleistung der Stadt Frankenthal (Pfalz). 

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise über das Einkommen des zu fördernden Haushalts.
    Siehe Antragsvordrucke der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

    Voraussetzungen

    Bei der Einhaltung der nach Haushaltsgrößen gestaffelten Einkommensgrenzen kann eine Förderung mit einem im Zins verbilligten Darlehen gewährt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen.
    Bei Erwerbsmaßnahmen darf der Kaufvertragsabschluss nicht länger als zwei Monate zurückliegen.

    Kosten

    Für die Bearbeitung des Förderantrags ist ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 % des beantragten Darlehensbetrages zu entrichten, mind. 250 Euro.

    Der Anspruch auf das Bearbeitungsentgelt entsteht mit der Bearbeitung des Darlehensantrages. Das Entgelt wird in der Regel bei Auszahlung der ersten Darlehensrate einbehalten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Eigentumswohnung (Abgeschlossenheitsbescheinigung), Wohnungseigentum, Wohnungsbauförderung, Wohneigentum, Wohnbauförderung, Immobilien, Wohnraumförderung: Bildung von selbst genutztem Wohnraum, Städtebauförderung, bauen, Eigentumsförderung, Wohnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de