Wohnungsbau Förderung von Eigenwohnraum

    Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

    Beschreibung

    Das Land Rheinland-Pfalz bietet im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Haushalten bei der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum verschiedene Förderangebote an. Dabei unterstützt das Land Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Hilfe angewiesen sind. Die Förderung unterstützt insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern sowie behinderte Menschen, die unter Berücksichtigung ihres Einkommens die Belastungen des Baus oder Erwerbs von Wohnraum ohne soziale Wohnraumförderung nicht tragen können.

    Das Land Rheinland-Pfalz fördert zusammen mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Form von zinsverbilligten ISB-Darlehen (Grunddarlehen und Zusatzdarlehen) und Tilgungszuschüssen.
    Das Land verbürgt dabei die ISB-Darlehen bis zu 80 v. H..

    Hinweis:

    Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    Zuständigkeit

    Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer für das Gebäude örtlich zuständigen Förderstelle der Stadt- und Kreisverwaltungen oder bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

    Zur Klärung von Fragen zum ISB-Darlehen ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Ansprechnpartner.

    Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

    VG Arzfeld und Prüm: Christina Kraus

    Stadt Bitburg, VG Bitburger Land, Speicher und Südeifel: Elena Hüllen

    Ansprechpartner

    Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Holzhofstraße 4

    55116 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 6172-0

    Fax: +49 6131 6172-1199

    E-Mail: isb@isb.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Bauen und Umwelt (Amt 06)

    Beschreibung

    Baugenehmigungen, Bauvoranfragen, Bauleitplanung, Baulasten, Festzelte, Förderung Wohnraumbeschaffung, Gewässer, Immissionsschutzrecht, Modernisierung, Naturschutz, Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Trierer Straße 1

    54634 Bitburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06561 15-1008

    Telefon Festnetz: 06561 15-0

    E-Mail: info@bitburg-pruem.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Bauen (Fachbereich 06-01)

    Beschreibung

    • Baugenehmigungen
    • Baulastenverzeichnis
    • Bauleitplanung
    • Bauüberwachung
    • Brandschutz
    • Wohnraumförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Trierer Straße 1

    54634 Bitburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06561 15-1008

    Telefon Festnetz: 06561 15-0

    E-Mail: info@bitburg-pruem.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise über das Einkommen des zu fördernden Haushalts.
    Siehe Antragsvordrucke der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

    Voraussetzungen

    Bei der Einhaltung der nach Haushaltsgrößen gestaffelten Einkommensgrenzen kann eine Förderung mit einem im Zins verbilligten Darlehen gewährt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen.
    Bei Erwerbsmaßnahmen darf der Kaufvertragsabschluss nicht länger als zwei Monate zurückliegen.

    Kosten

    Für die Bearbeitung des Förderantrags ist ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 % des beantragten Darlehensbetrages zu entrichten, mind. 250 Euro.

    Der Anspruch auf das Bearbeitungsentgelt entsteht mit der Bearbeitung des Darlehensantrages. Das Entgelt wird in der Regel bei Auszahlung der ersten Darlehensrate einbehalten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Wohnungsbauförderung, Wohnung, Wohnungseigentum, Eigentumswohnung (Abgeschlossenheitsbescheinigung), bauen, Eigentumsförderung, Immobilien, Wohnraumförderung: Bildung von selbst genutztem Wohnraum, Wohneigentum, Wohnbauförderung, Städtebauförderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de