Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen
Beschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz bietet im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Haushalten bei der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum verschiedene Förderangebote an. Dabei unterstützt das Land Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Hilfe angewiesen sind. Die Förderung unterstützt insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern sowie behinderte Menschen, die unter Berücksichtigung ihres Einkommens die Belastungen des Baus oder Erwerbs von Wohnraum ohne soziale Wohnraumförderung nicht tragen können.
Das Land Rheinland-Pfalz fördert zusammen mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Form von zinsverbilligten ISB-Darlehen (Grunddarlehen und Zusatzdarlehen) und Tilgungszuschüssen.
Das Land verbürgt dabei die ISB-Darlehen bis zu 80 v. H..
Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Zuständigkeit
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer für das Gebäude örtlich zuständigen Förderstelle der Stadt- und Kreisverwaltungen oder bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Zur Klärung von Fragen zum ISB-Darlehen ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Ansprechnpartner.
Hinweise für Rhein-Lahn-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Lahn-Kreis
Detaillierte Auskünfte und Beratung für die Föderung Ihres/r selbstgenutzten Wohngebäudes/Wohnung für die Verbandsgemeinden im Rhein-Lahn-Kreis erhalten Sie bei der Förderstelle der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises.
Für den Bereich der Stadt Lahnstein (eigenständige Förderstelle):
Frau Katharina Zimmermann oder Frau Viktoria Dakhil
Tel. 02621/914 -406 oder -409; Fax 02621/914 -298; E-Mail: k.zimmermann@lahnstein.de oder v.dakhil@lahnstein.de
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Bauen und Umwelt
Adresse
Postanschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
Fax: 02603 972-199
Telefon Festnetz: 02603 972-0
Kontaktperson
Herr Maximilian Müller
erforderliche Unterlagen
Nachweise über das Einkommen des zu fördernden Haushalts.
Siehe Antragsvordrucke der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Voraussetzungen
Bei der Einhaltung der nach Haushaltsgrößen gestaffelten Einkommensgrenzen kann eine Förderung mit einem im Zins verbilligten Darlehen gewährt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen.
Bei Erwerbsmaßnahmen darf der Kaufvertragsabschluss nicht länger als zwei Monate zurückliegen.
Kosten
Für die Bearbeitung des Förderantrags ist ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 % des beantragten Darlehensbetrages zu entrichten, mind. 250 Euro.
Der Anspruch auf das Bearbeitungsentgelt entsteht mit der Bearbeitung des Darlehensantrages. Das Entgelt wird in der Regel bei Auszahlung der ersten Darlehensrate einbehalten.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rhein-Lahn-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Lahn-Kreis
Weitere Informationen zur sozialen Wohnraumförderung finden Sie unter:
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.01.2021
Stichwörter
Wohneigentum, Wohnbauförderung, Wohnung, Eigentumsförderung, Immobilien, Städtebauförderung, Wohnraumförderung: Bildung von selbst genutztem Wohnraum, Eigentumswohnung (Abgeschlossenheitsbescheinigung), Wohnungsbauförderung, Wohnungseigentum, bauen