Wohnungsbau Förderung von Eigenwohnraum

    Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

    Beschreibung

    Das Land Rheinland-Pfalz bietet im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Haushalten bei der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum verschiedene Förderangebote an. Dabei unterstützt das Land Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Hilfe angewiesen sind. Die Förderung unterstützt insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern sowie behinderte Menschen, die unter Berücksichtigung ihres Einkommens die Belastungen des Baus oder Erwerbs von Wohnraum ohne soziale Wohnraum­förderung nicht tragen können.

    Das Land Rheinland-Pfalz fördert zusammen mit der Inves­titions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Form von zinsverbilligten ISB-Darlehen (Grunddarlehen und Zusatzdarlehen) und Tilgungszuschüssen.
    Das Land verbürgt dabei die ISB-Darlehen bis zu 80 v. H..

    Hinweis:

    Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    Zuständigkeit

    Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer für das Gebäude örtlich zuständigen Förderstelle der Stadt- und Kreisverwaltungen oder bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

    Zur Klärung von Fragen zum ISB-Darlehen ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Ansprechnpartner.

    Hinweise für Rhein-Lahn-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Lahn-Kreis

    Detaillierte Auskünfte und Beratung für die Föderung Ihres/r selbstgenutzten Wohngebäudes/Wohnung für die Verbandsgemeinden im Rhein-Lahn-Kreis erhalten Sie bei der Förderstelle der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises.

    Für den Bereich der Stadt Lahnstein (eigenständige Förderstelle):

    Frau Katharina Zimmermann oder Frau Viktoria Dakhil
    Tel. 02621/914 -406 oder -409; Fax 02621/914 -298; E-Mail: k.zimmermann@lahnstein.de oder v.dakhil@lahnstein.de 

    Detaillierte Auskünfte und Beratung für die Föderung Ihres/r selbstgenutzten Wohngebäudes/Wohnung für die Verbandsgemeinden im Rhein-Lahn-Kreis erhalten Sie bei der Förderstelle der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises.

    Für den Bereich der Stadt Lahnstein (eigenständige Förderstelle):

    Frau Katharina Zimmermann oder Frau Viktoria Dakhil
    Tel. 02621/914 -406 oder -409; Fax 02621/914 -298; E-Mail: k.zimmermann@lahnstein.de oder v.dakhil@lahnstein.de 

    Ansprechpartner

    Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Holzhofstraße 4

    55116 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 6172-0

    Fax: +49 6131 6172-1199

    E-Mail: isb@isb.rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 12.06.2012 (von: Blanka Gros)

    Technisch geändert am 05.06.2024 (von: Oswald, Phillip)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Bauen und Umwelt

    Adresse

    Postanschrift

    Insel Silberau 1

    56130 Bad Ems

    Öffnungszeiten

    Montag-Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02603 972-0

    Fax: 02603 972-199

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2018 (von: Webservice, LK_Rhein-Lahn)

    Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Webservice, LK_Rhein-Lahn)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise über das Einkommen des zu fördernden Haushalts.
    Siehe Antragsvordrucke der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

    Voraussetzungen

    Bei der Einhaltung der nach Haushaltsgrößen gestaffelten Einkommensgrenzen kann eine Förderung mit einem im Zins verbilligten Darlehen gewährt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen.
    Bei Erwerbsmaßnahmen darf der Kaufvertragsabschluss nicht länger als zwei Monate zurückliegen.

    Kosten

    Für die Bearbeitung des Förderantrags ist ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 % des beantragten Darlehensbetrages zu entrichten, mind. 250 Euro.

    Der Anspruch auf das Bearbeitungsentgelt entsteht mit der Bearbeitung des Darlehensantrages. Das Entgelt wird in der Regel bei Auszahlung der ersten Darlehensrate einbehalten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Lahn-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Lahn-Kreis

    Weitere Informationen zur sozialen Wohnraumförderung finden Sie unter:

    https://isb.rlp.de/wohnraum 

    Weitere Informationen zur sozialen Wohnraumförderung finden Sie unter:

    https://isb.rlp.de/wohnraum 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch FM am 25.01.2021

    Version

    Technisch erstellt am 31.08.2009 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wohnung, Wohneigentum, Wohnbauförderung, Immobilien, Wohnungsbauförderung, Städtebauförderung, Wohnungseigentum, Wohnraumförderung: Bildung von selbst genutztem Wohnraum, bauen, Eigentumswohnung (Abgeschlossenheitsbescheinigung), Eigentumsförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)