Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen
Beschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz bietet im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Haushalten bei der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum verschiedene Förderangebote an. Dabei unterstützt das Land Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Hilfe angewiesen sind. Die Förderung unterstützt insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern sowie behinderte Menschen, die unter Berücksichtigung ihres Einkommens die Belastungen des Baus oder Erwerbs von Wohnraum ohne soziale Wohnraumförderung nicht tragen können.
Das Land Rheinland-Pfalz fördert zusammen mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Form von zinsverbilligten ISB-Darlehen (Grunddarlehen und Zusatzdarlehen) und Tilgungszuschüssen.
Das Land verbürgt dabei die ISB-Darlehen bis zu 80 v. H..
Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Zuständigkeit
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer für das Gebäude örtlich zuständigen Förderstelle der Stadt- und Kreisverwaltungen oder bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Zur Klärung von Fragen zum ISB-Darlehen ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Ansprechnpartner.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 9.60 / Bauverwaltung, Kreisstraßen, Wohnraumförderung
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Fax: 0261 35860
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Kontaktperson
Herr Bernd Lehmler
erforderliche Unterlagen
Nachweise über das Einkommen des zu fördernden Haushalts.
Siehe Antragsvordrucke der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Voraussetzungen
Bei der Einhaltung der nach Haushaltsgrößen gestaffelten Einkommensgrenzen kann eine Förderung mit einem im Zins verbilligten Darlehen gewährt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen.
Bei Erwerbsmaßnahmen darf der Kaufvertragsabschluss nicht länger als zwei Monate zurückliegen.
Kosten
Für die Bearbeitung des Förderantrags ist ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 % des beantragten Darlehensbetrages zu entrichten, mind. 250 Euro.
Der Anspruch auf das Bearbeitungsentgelt entsteht mit der Bearbeitung des Darlehensantrages. Das Entgelt wird in der Regel bei Auszahlung der ersten Darlehensrate einbehalten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.01.2021
Stichwörter
Wohnbauförderung, Wohneigentum, Wohnung, Eigentumswohnung (Abgeschlossenheitsbescheinigung), Städtebauförderung, Eigentumsförderung, Immobilien, Wohnraumförderung: Bildung von selbst genutztem Wohnraum, Wohnungsbauförderung, Wohnungseigentum, bauen