Weiterbildung für Akademische Gesundheitsberufe Anerkennung

    Weiterbildung für Psychologische Psychotherapeuten anerkennen

    Sie sind Psychotherapeut/in und möchten sich weiter spezialisieren oder andere psychotherapeutische Bereiche kennenlernen möchten? Dann schauen Sie sich die von der Landespsychotherapeutenkammer zur Verfügung gestellten Möglichkeiten einer Bereichsweiterbildung an.

    Beschreibung

    Durch eine Bereichsweiterbildung können nach der Approbation eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für bestimmte therapeutische Tätigkeiten erlangt werden.

    Aktuell können folgende Bereichsweiterbildung durch die LPK RLP anerkannt werden:

    1. Neuropsychologische Psychotherapie
    2. Psychodiabetologie
    3. Spezielle Schmerzpsychotherapie
    4. Psychoanalyse
    5. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
    6. Verhaltenstherapie
    7. Gesprächspsychotherapie (momentan leider keine anerkannte Weiterbildungsstätte in RLP vorhanden)
    8. Systemische Therapie
    9. Gutachterliche Tätigkeit im Bereich der Rechtspsychologie (Spezialisierungsmodule, die momentan von der LPK RLP anerkannt werden können: Familienrecht und Strafrecht/Strafvollstreckungsrecht)

    Nach Abschluss einer Bereichsweiterbildung kann bei der Kammer ein Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung gestellt werden, womit eine Führung des Weiterbildungstitels ermöglicht wird.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die sich an die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz.

    Ansprechpartner

    Zweigstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung beim Amt für soziale Angelegenheiten Koblenz

    Adresse

    Hausanschrift

    Baedekerstraße 12-20

    56073 Koblenz

    Kontakt

    Fax: 0261 4041-407

    Telefon Festnetz: 0261 4041-0

    E-Mail: poststelle-asako@lsjv.rlp.de

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz

    Adresse

    Hausanschrift

    Baedekerstraße 2-20

    56073 Koblenz

    Kontakt

    Fax: +49 261 4041-407

    Telefon Festnetz: +49 261 4041-1

    E-Mail: poststelle-ko@lsjv.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Referat Fort und Weiterbildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Diether-von-Isenburg-Str. 9-11

    55116 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06131 9305518

    E-Mail: kammer@lpk-rlp.de

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Vorab: Das Formular zum Eintrag ins Weiterbildungsregister.
    • Auf der Seite der Landespsychotherapeutenkammer finden Sie zu jedem der neun Bereiche ein eigenes Antragsformular auf Anerkennung der jeweiligen Zusatzbezeichnung.

    Formulare

    Alle Formulare sind auf der Homepage der Landespsychotherapeutenkammer (LPK) RLP zu finden. unter https://www.lpk-rlp.de/mitglieder-service/formulare/weiterbildung.html zu finden.

    Voraussetzungen

    Für die Anerkennung der Bereichsweiterbildung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Approbation als Psychologische*r Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in
    • Zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung: Mitgliedschaft bei der LPK RLP
    • Gestellter Antrag auf Eintrag ins Weiterbildungsregister zu Beginn der Weiterbildung
    • Absolvierung der theoretischen und praktischen Bereichsweiterbildung an von einer Landespsychotherapeutenkammer anerkannten Weiterbildungsstätten
    • Erfüllung aller Vorgaben der Weiterbildungsordnung, die einzureichenden Nachweise sind im Antragsformular genau gelistet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verfahrensablauf

    Schritt 1: Mit Beginn der Bereichsweiterbildung Antrag bei der Kammer auf Eintrag ins Weiterbildungsregister stellen.

    Schritt 2: Nach erfolgreicher Beendigung der Bereichsweiterbildung (hierfür unbedingt die aktuellen Vorgaben der Weiterbildungsordnung der LPK RLP beachten) kann der Antrag auf Anerkennung einer Zusatzbezeichnung ausgefüllt und zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen an die Postanschrift der Kammer gesendet werden.

    Sollte dem Antrag stattgegeben werden, erhalten Sie direkt im Anschluss den Anerkennungsbescheid und die Urkunde, womit Sie die Zusatzbezeichnung führen dürfen.

    Sollten dagegen Rückfragen bestehen oder Nachweise fehlen, wendet sich die LPK RLP an Sie.

    Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, erhalten Sie den Ablehnungsbescheid. Beachten Sie bitte, dass der Antrag auch dann gebührenpflichtig ist. Sie haben anschließend einen Monat Zeit hier ggf. Widerspruch einzulegen.

    Fristen

    Für die Antragstellung bestehen keine Fristen.

    Bei ablehnenden Bescheiden beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel: 1 bis 4 Wochen.

    Kosten

    Die Gebühr für einen Antrag auf Erwerb einer Zusatzbezeichnung richtet sich nach dem Aufwand, beträgt jedoch mindestens 360,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der hier beschriebenen Leistung handelt es sich um die Möglichkeit einer Bereichsweiterbildung. Das neue Psychotherapeutengesetz, welches am 22. November 2019 verabschiedet wurde und am 1. September 2020 in Kraft getreten ist, wird allerdings schon bald weitreichende Umwälzungen in der psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildungslandschaft notwendig machen. In den Psychotherapeutenkammern wird es daher zukünftig auch die Möglichkeit einer Gebietsweiterbildung geben, welche sich noch einmal deutlich von der hier beschriebenen Leistung (Bereichsweiterbildung) unterscheidet. Die LPK RLP informiert auf ihrer Homepage laufend über wichtige Neuigkeiten und Sie finden dort Informationsflyer zur neuen Psychotherapieweiterbildung.

    Bemerkungen

    Häufig besteht Unsicherheit bezüglich der Unterschiede zwischen Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung. Zur Klärung:

    • Zur Ausbildung zählt alles, was dem Erwerb der Approbation dient, also Bachelor- und Masterstudium sowie die anschließende mindestens dreijährige Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in.
    • Bereichsweiterbildung: Nach der Approbation haben PPs und KJPs die Möglichkeit, eine mindestens 18-monatige Bereichsweiterbildung an einer hierfür anerkannten Weiterbildungsstätte zu absolvieren, um ihre Kenntnisse in einem bestimmten Bereich zu vertiefen und einen ankündigungsfähigen Zusatztitel zu erwerben.
    • Fortbildung dient der Sicherung, Erweiterung und Aktualisierung des in Aus- und Weiterbildung erworbenen Grundlagenwissens. Jedes Kammermitglied, das psychotherapeutisch tätig ist, ist verpflichtet sich beruflich fortzubilden. Die Fortbildung kann beispielsweise erfolgen durch die Teilnahme an Workshops, Seminaren, Kongressen, Symposien und Vorträgen, Fallkonferenzen, Hospitationen etc. Auch im Rahmen von Selbststudium und durch Lehr- und Referententätigkeit ist Fortbildung möglich. Alle wichtigen Informationen und Unterlagen zum Thema Fortbildung finden Sie hier auf unserer Homepage.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 28.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Weiterbildung, Zusatzbezeichnung, Spezialisierung, Bereichsweiterbildung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English