Apostille beantragen
Sie benötigen für Ihre Auslandsreise oder auswärtige Tätigkeit eine Beglaubigung Ihrer Urkunden? Dann brauchen Sie möglicherweise eine Apostille.
Beschreibung
Deutsche öffentliche Urkunden und Bescheinigungen, die für den Gebrauch im Ausland vorgesehen sind, müssen unter bestimmten Voraussetzungen im Inland beglaubigt werden, wenn dies der ausländische Staat verlangt. Beglaubigt wird
- die Echtheit der Unterschrift,
- die Eigenschaft, in welcher die Unterzeichnerin bzw. der Unterzeichner gehandelt hat und
- gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist.
Die Bestätigung der vorgenannten Punkte auf einer Urkunde erfolgt je nach Verwendungsland durch eine Beglaubigung mit anschließender Legalisation oder durch Ausstellung einer Apostille.
- Für Länder, die dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten sind, ist eine Apostille erforderlich. Welche Länder dies im Einzelnen sind, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes
- Urkunden, die für andere (nicht beigetretene) Länder bestimmt sind, erhalten eine Beglaubigung. Anschließend erfolgt die Legalisation durch eine Konsularbeamtin oder einen Konsularbeamten bei der in Deutschland eingerichteten Auslandsvertretung des Staates, in dem die Urkunde benötigt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für Urkunden des Bundes ist grundsätzlich das Bundesverwaltungsamt zuständig.
In Rheinland-Pfalz sind für Urkunden aus dem Bereich der Rechtspflege das Ministerium der Justiz für die von ihm erstellten Urkunden sowie die Landgerichtspräsidentinnen und Landgerichtspräsidenten für alle übrigen in ihrem jeweiligen Bezirk erstellten Urkunden zuständig.
Für alle anderen öffentlichen Urkunden stellt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion die Apostille aus.
Hinweise für Speyer: Spezielle Hinweise für Stadt Speyer
Die Zuständigkeit für Apostillen liegt nicht bei der Stadtverwaltung Speyer sondern für Rheinland-Pfalz bei der:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Referat 23
Europaallee 7
67657 Kaiserslautern
Die Zuständigkeit für Apostillen liegt nicht bei der Stadtverwaltung Speyer sondern für Rheinland-Pfalz bei der:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Referat 23
Europaallee 7
67657 Kaiserslautern
Ansprechpartner
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Aktuelles
Als Mittelbehörde mit landesweiten Zuständigkeiten in den Bereichen Kommunales, Schulen, Landwirtschaft und Weinbau wirkt die ADD als Mittler zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung in den Kreisen, Städten und Gemeinden.
Beschreibung
Aufgaben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier:
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist eine rheinland-pfälzische Mittelbehörde (obere Landesbehörde) mit Zuständigkeiten in den Verwaltungsbereichen Kommunales, Soziales, Schulen und Wirtschaft sowie Landwirtschaft und Weinbau. Mit über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die ADD für die Dienst- und Fachaufsicht über ca. 47.000 Personen zuständig. Die ADD hat ihren Hauptsitz in Trier, ist in ihren Aufgaben aber landesweit zuständig. Um in bestimmten Aufgabengebieten schnell und flexibel handeln zu können, gibt es mehrere Außenstellen und Dienstsitze an 5 Standorten, unter anderem in Koblenz, Neustadt an der Weinstraße, Kaiserslautern und Ingelheim.
Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger
Als Beratungsstelle für die Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes und der Hauswirtschaft übernimmt die ADD die Aufgaben als "zuständige Stelle" nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Vormerkstelle nach den Bestimmungen des Soldatenversorgungsgesetzes sowie die Beurkundung ausländischer Urkunden und die Förderung der Kultur- und Musikpflege sind weitere Dienstleistungen der ADD. Bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist die Schadensregulierungsstelle in Koblenz angesiedelt.
Kommunale und hoheitliche Aufgaben
Die ADD nimmt die Kommunalaufsicht über 24 Kreisverwaltungen, 12 kreisfreie Städte und 8 große kreisangehörige Städte des Landes Rheinland-Pfalz wahr, fördert die kommunale Entwicklung durch verschiedene Förderprogramme, ist für den Denkmalschutz, den Brand- und Katastrophenschutz, und für Aufgaben im Bereich des Ordnungswesens, hier z.B. auch als Beratungsstelle für Kommunen zu Fragen des Melde-, Waffen- und Ausländerrechts, zuständig. Anerkennungen von Stiftungserrichtungen, der Kampfmittelräumdienst und Einbürgerungen sind weitere Aufgaben. In den Bereichen Soziales und Jugend, Familie und Sport fungiert die ADD als Aufsichtsbehörde, ist zuständig für Fragen des Flüchtlingswesen und unterhält Einrichtungen in Trier, Hermeskeil, Speyer, Kusel und Ingelheim, fördert aber auch bspw. Jugendbegegnungen und Investitionen bei Ambulanten Hilfezentren, Sport- und Freizeitanlagen. Die ADD ist Widerspruchsbehörde für den Bereich der rheinland-pfälzischen Hochschulen beim BAFöG. Im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit steht die ADD als regionaler Ansprechpartner für Fragen der Kooperation in der Großregion Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz-Wallonien zur Verfügung.
Landwirtschaft, Weinbau und Wirtschaft
Neben der Dienst- und Fachaufsicht über die landwirtschaftlichen Dienststellen des Landes ist die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe und Weinbaubetriebe aus Landes- und EU-Mitteln Aufgabe der ADD, aber auch die Weinkontrolle, Futtermittelüberwachungen und weinrechtliche Fragestellungen, bspw. Versuchs- und Ausnahmegenehmigungen. Der Prüfdienst für die Agrarverwaltung in Rheinland-Pfalz hat die Aufgabe, die rechtmäßige Verwendung der EU-Fördermittel zu überwachen. Die ländliche Entwicklung und Fragen des Wirtschaftsrechts werden von der ADD ebenfalls bearbeitet. Auch die VOB-Stelle ist ein Bestandteil der ADD. Zu den europäischen Förderprogrammen ELER/PAUL , LEADER und INTERREG IVA berät die ADD kommunale und private Antragsteller. Als Obere Flurbereinigungsbehörde ist die ADD Ansprechpartner in Bodenordnungsverfahren.
Schulen
Die ADD ist zuständig für die Schulaufsicht, die Schulberatung und Schulentwicklung von ca. 1.600 rheinland-pfälzischen Schulen, einschließlich der Bearbeitung von Schulbaumaßnahmen und auch für die Personalverwaltung von ca. 41.000 Lehrkräften in Rheinland-Pfalz.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 13 20
54203 Trier
Kontakt
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Lohnstelle ausländische Streitkräfte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr Freitag: 09.00 - 13.00 Uhr
Kontakt
Internet
Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz
Aktuelles
Der Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz umfasst die Angelegenheiten der Rechtspflege und der Verfassung.
Beschreibung
Aufgaben des Ministeriums:
Das Ministerium der Justiz ist oberste Dienstbehörde für rund 5.900 Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Bewährungs- und Gerichtshelferinnen und -helfer, Beamte, Beschäftigte und Arbeiterinnen und Arbeiter sowie für etwa 2.100 Beamte, Beschäftigte und Arbeiterinnen und Arbeiter im Justizvollzug. Es ist zuständig für Verfassungsfragen und ist an Gesetzesvorhaben sowohl im Land als auch im Bund beteiligt. Dem Ministerium gehören derzeit rund 175 Mitarbeitende an, darunter rund 65 Beamte des höheren Dienstes. Im Wesentlichen nimmt das Ministerium der Justiz folgende Aufgaben wahr:
Justizverwaltung
Hierzu zählen die Personalangelegenheiten aller Laufbahnen im Ministerium der Justiz sowie bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften, vor allem die Einstellung von Nachwuchskräften, Beförderungen und Versetzungen, soweit die Zuständigkeiten hierfür nicht auf nachgeordnete Behörden übertragen worden sind. Weitere wichtige Aufgaben der Justizverwaltung sind das Beamten-, Disziplinar- und Personalvertretungsrecht im Justizbereich, das Finanzwesen, Bau- und Grundstücksangelegenheiten sowie alle mit der Gerichtsorganisation zusammenhängenden Fragen. Auch Angelegenheiten der Notare, Rechtsanwälte und des Rechtsberatungswesens zählen hierzu.
Öffentliches Recht, Europarecht
Verfassungsrechtliche Fragen, das Europarecht und das allgemeine Völkerrecht gehören ebenso zur Zuständigkeit des Ministeriums der Justiz wie die Prüfung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen in rechtlicher und gesetzestechnischer Hinsicht. Auch die Rechtsbereinigung und -vereinfachung wird hier durchgeführt.
Zivilrecht, Modernisierung der Justiz
Das Ministerium der Justiz wirkt bei der Bundes- und Landesgesetzgebung auf dem Gebiet des Zivil- und Zivilverfahrensrechts mit. Daneben kommt der Modernisierung und Rationalisierung der Justiz besondere Bedeutung zu. Ebenso fällt die Einführung und Weiterentwicklung der Informationstechnologie für die Justizbehörden des Landes in die Zuständigkeit des Ministeriums der Justiz.
Strafrecht
Auch die Mitwirkung an der Bundes- und Landesgesetzgebung auf strafrechtlichem Gebiet gehört zu dem Aufgabenbereich des Ministeriums der Justiz. Weiterhin wird hier die Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften des Landes wahrgenommen.
Strafvollzug
Hierzu zählen die Organisation des Strafvollzugs sowie die Aufsicht über die Justizvollzugsanstalten des Landes. Auch die Personalangelegenheiten des Justizvollzugs einschließlich Aus- und Fortbildung, die Aufstellung und der Vollzug des Haushalts aller Justizvollzugsanstalten sowie die Bauangelegenheiten im Justizvollzug gehören zum Aufgabenbereich des Strafvollzugs im Ministerium der Justiz.
Aus- und Fortbildung, Bioethik-Kommission
Das Ausbildungswesen für den höheren Justizdienst und für die übrigen Laufbahnen im Bereich der Justizverwaltung ist ebenfalls im Ministerium der Justiz angesiedelt, soweit die Zuständigkeit hierfür nicht auf nachgeordnete Behörden übertragen worden ist. Hier wird auch die Gesetzgebung in den Bereichen der Ausbildung und Prüfung betreut, soweit diese den Justizbereich berührt. Daneben erfolgt die Organisation der Fortbildung für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (einschl. der Beteiligung an der Deutschen Richterakademie) sowie alle anderen Justizbediensteten mit Ausnahme des Strafvollzugs.
Die Bioethik-Kommission Rheinland-Pfalz ist eine bereits 1986 eingesetzte interministerielle Kommission unter Vorsitz von Minister der Justiz Herbert Mertin. In sie werden externe Sachverständige einbezogen mit daher je nach Thema wechselnder Mitgliederzahl. Die Stellungnahmen und Berichte dieses Gremiums haben aufgrund der politischen Funktion besondere Bedeutung. Themen der Kommission sind insbesondere die Bioethik, Humangenetik, Gentechnologie, Verantwortung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für ihre Forschung und deren Folgen, Organtransplantation, Reproduktionsmedizin, Präimplantationsdiagnostik und Sterbehilfe.
Landesprüfungsamt für Juristen
Beim Ministerium der Justiz ist das Landesprüfungsamt für Juristen errichtet. Dort werden insbesondere die erste und zweite juristische Staatsprüfung vorbereitet und durchgeführt.
Adresse
Postanschrift
Postfach 3260
55022 Mainz
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Speyer - 231-BB I - Bürgerbüro Maximilianstraße
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag:     7:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch:                          7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag:                      7:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag:                              7:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Barrierefreier Zugang über die Schrannengasse (rechts neben Haupteingang)
Datenschutzerklärung
Informationen gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) für meldepflichtige Personen.
Stadt Speyer - 231-BB II - Bürgerbüro Industriestraße / Zulassungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Bürgerbüros: Montag und Dienstag:     7:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch:                          7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag:                      7:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag:                              7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Achtung: genereller Annahmeschluss für Ausfuhrkennzeichen ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten (BB II).
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Sie benötigen die zu beglaubigenden Originalurkunden sowie Ihren Personalausweis,
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
- Verordnung über die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
- Beglaubigung inländischer öffentlicher Urkunden für die Verwendung im Ausland
- Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich möglichst vor Antragstellung bei der zuständigen Stelle über den genauen Ablauf.
- Suchen Sie die zuständige Behörde auf. Vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin.
- Weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass aus.
- Teilen Sie mit, in welchem Land Sie die Urkunde verwenden wollen.
- Legen Sie die Urkunde im Original vor.
- Die Gebühr zahlen Sie bei der zuständigen Stelle.
Kosten
Die Regelgebühr für die Beglaubigung einer öffentlichen Urkunde für den Gebrauch im Ausland beträgt 26,00 Euro.
Bei Urkunden, die die gleiche Unterschrift aufweisen und wenn die Bestätigungen mit einem Antrag angefordert werden, ermäßigt sich die Gebühr ab der 11. Beglaubigung auf 24,00 Euro, ab der 51. Beglaubigung auf 22,00 Euro, ab der 101. Beglaubigung auf 20,00 Euro und ab der 201. Beglaubigung auf 18,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen im Rechts- und Konsularbereich erhalten Sie auf den Websites des Auswärtigen Amtes sowie der deutschen Auslandsvertretungen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 01.10.2019
Stichwörter
Legalisation, Bescheinigungen, Auswärtiges Amt, Beglaubigungen, Ausland, Urkunde, Apostille, Behörde, Urkunden, Haager Apostille