Lebenspartnerschaft Aufhebung

    Aufhebung bzw. "Scheidung" der Lebenspartnerschaft

    Sie möchten Ihre Lebenspartnerschaft aufheben lassen? Dann müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht einreichen.

    Beschreibung

    Eine Lebenspartnerschaft wird auf Antrag eines oder beider Lebenspartner durch Urteil des Familiengerichts aufgehoben.


    Die Lebenspartner müssen sich im Aufhebungsverfahren von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin vertreten lassen, d. h. sie müssen auch den Aufhebungsantrag auf diesem Weg einreichen.
    Wenn ein Lebenspartner im Rahmen des Aufhebungsverfahrens keine eigenen Anträge stellen möchte, kann er der Aufhebung zustimmen, ohne dafür einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu beauftragen.

    Hinweise für Worms: Anmeldung Eheschließung

    Beim Standesamt Worms ist die Anmeldung der Eheschließung möglich, wenn einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Worms gemeldet ist.

    Bei mehreren Wohnsitzen im Bundesgebiet haben die Verlobten die Möglichkeit zu wählen, bei welchem Standesamt die Anmeldung erfolgen soll.

    Die Anmeldung ist grundsätzlich nur bei Vorsprache von beiden Verlobten, nach vorheriger Terminvereinbarung, während unserer Öffnungszeiten möglich. 

    Hier können Sie in Worms heiraten:

    • Trauzimmer im Wormser Rathaus  (max. 25 Personen)
    • runder Saal im Kunsthaus Heylshof (festgelegte Termine, max. 44 Personen)
    • Innenhof oder Kreuzgang (bei Schlechtwetter) im Andreasstift (festgelegte Termine, max. 44 Personen)

    Termine für Eheschließungen an Samstagen bzw. für unsere besonderen Trauorte sind sehr begehrt und daher schnell vergeben. Sichern Sie sich Ihren Wunschtermin daher frühzeitig.

    Anmeldungen zur Eheschließung können bis zu einem halben Jahr vor der Hochzeit vorgenommen werden.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist das Amtsgericht (Familiengericht), in dessen Bezirk die Lebenspartner ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Über die Einzelheiten informiert Sie Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin.

    Ansprechpartner

    Adressdatenbank deutschlandweite Orts- und Gerichtssuche

    Internet

    Stichwörter

    Amtsgericht, Familiengericht, Indolvenzgericht

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.04 Standesamt

    Beschreibung

    Persönliche Vorsprache beim Standesamt sind während den Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!


    Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung  (PDF)
     

    Besondere Trautermine und Orte
    im Rathaus, Museum im Andreasstift und im Stadtpalais "Heylshof"


    Urkundenanforderung "Standesamt online"
    Ihr Onlinekontakt zum Standesamt Worms.

    Weiter Auskünfte über die Bestellung von Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden erhalten Sie beim Standesamt Worms telefonisch unter 0 62 41 / 8 53 34 06.

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Letzter Termin um 15.45 Uhr! Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6241 853-3434

    Fax: +49 6241 853-3499

    E-Mail: standesamt@worms.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Dies ist abhängig vom Einzelfall.

    Hinweise für Worms: Anmeldung Eheschließung

    Welche Unterlagen für die Anmeldung benötigt werden, sowie nähere Informationen zu den Eheschließungsorten, erfahren Sie bei der Terminvereinbarung.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Aufhebung ist, dass die Lebenspartner

    • entweder seit einem Jahr getrennt leben und
      • beide Lebenspartner die Aufhebung beantragen bzw. der andere zustimmt oder
      • nicht erwartet werden kann, dass eine partnerschaftliche Lebensgemeinschaft wieder hergestellt werden kann,
    • oder wenn die Lebenspartner seit drei Jahren getrennt leben.

    Außerdem kann das Gericht die Lebenspartnerschaft unabhängig von der Dauer der Trennung aufheben, wenn die Fortsetzung der Lebenspartnerschaft für die den Antrag stellende Person aus Gründen, die in der Person des Partners oder der Partnerin liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Rechtsanwalts-und Gerichtsgebühren nach den gesetzlichen Gebührenordnungen an.

    Hinweise für Worms: Anmeldung Eheschließung

    Prüfung der Ehevorraussetzungen wenn nur deutsches Recht zu beachten ist  48,- EUR 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Im Vorfeld der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft sind viele Angelegenheiten zu regeln und Formalitäten zu erledigen. Es ist sinnvoll, sich hierbei von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten zu lassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.10.2019

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Aufhebung, Lebenspartnerschaft, Partnerschaft, Lebenspartner, Scheidung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de