Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

    Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.

    Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

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    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde (u. a. Verbandsgemeindeverwaltung, Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinden und Städte) für ihren jeweiligen örtlichen Geltungsbereich.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (u.a. Verbandsgemeindeverwaltung, Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinden und Städte) für ihren jeweiligen örtlichen Geltungsbereich.

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    Verbandsgemeinde Rheinauen - Fachbereich 3.1 - Sicherheit und Ordnung

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    Einwohnermelde- und Passwesen, Meldeamt

    Ordnungsverwaltung (Ordnungsamt) /Straßenverkehrsbehörde 

    Standesamt

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    Technisch erstellt am 17.12.2015

    Technisch geändert am 10.02.2025

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

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    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

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    Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Altrip

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    Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Otterstadt

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    Schulstr. 15

    67166 Otterstadt

    Rathaus Otterstadt

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    Ist rollstuhlgerecht

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    Montag, Dienstag    08:00 – 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag 08:00 – 14 :00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)  

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero-otterstadt@vg-rheinauen.de

    Telefon Festnetz: 06236 4182-331

    Fax: 06232 44862

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    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    keine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    variiert zwischen den Behörden

    Kosten

    • Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
    • Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 28.11.2024

    Version

    Technisch erstellt am 16.04.2009

    Technisch geändert am 14.01.2025

    Stichwörter

    Werkstattwagen, Ausnahmegenehmigung, Handwerkerparkausweis, Werkstatt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020