Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.
Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.
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zuständige Stelle
Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde (u. a. Verbandsgemeindeverwaltung, Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinden und Städte) für ihren jeweiligen örtlichen Geltungsbereich.
Zuständigkeit
Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (u.a. Verbandsgemeindeverwaltung, Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinden und Städte) für ihren jeweiligen örtlichen Geltungsbereich.
Ansprechpartner
Stadt Bad Dürkheim - Fachbereich 3 - Bürgerdienste und soziale Einrichtungen
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ann-Kathrin Meyer
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06322 935-3120
Fax: 06322 935-3199
E-Mail: verkehr@bad-duerkheim.de
Herr Jérôme Riebold
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06322 935-3120
Fax: 06322 935-1099
E-Mail: verkehr@bad-duerkheim.de
Internet
Stadt Bad Dürkheim - Sachgebiet 3.1 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
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Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich14.00 bis 18.00 Uhr
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Frau Ann-Kathrin Meyer
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Telefon Festnetz: 06322 935-3120
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Herr Jérôme Riebold
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E-Mail: verkehr@bad-duerkheim.de
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Internet
erforderliche Unterlagen
Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Dürkheim
- Schriftlicher Antrag mit entsprechenden Angaben (unter anderem auch Fahrzeugdaten)
- Kopie der Handwerkskarte
- Kopie der Gewerbeanzeige
- Kopien der Kfz-Scheine der in Frage kommenden Service- oder Werkstattfahrzeuge
- Fotos der Fahrzeuge mit geöffnetem Kofferraum und sichtbaren Kfz Zeichen
- Schriftlicher Antrag mit entsprechenden Angaben (unter anderem auch Fahrzeugdaten)
- Kopie der Handwerkskarte
- Kopie der Gewerbeanzeige
- Kopien der Kfz-Scheine der in Frage kommenden Service- oder Werkstattfahrzeuge
- Fotos der Fahrzeuge mit geöffnetem Kofferraum und sichtbaren Kfz Zeichen
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.
Rechtsgrundlage(n)
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Fristen
keine
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Bearbeitungsdauer
variiert zwischen den Behörden
Kosten
- Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
- Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 20.09.2023
Stichwörter
Handwerkerparkausweis, Ausnahmegenehmigung, Werkstattwagen, Werkstatt