Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.
Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde (u. a. Verbandsgemeindeverwaltung, Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinden und Städte) für ihren jeweiligen örtlichen Geltungsbereich.
Zuständigkeit
Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (u.a. Verbandsgemeindeverwaltung, Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinden und Städte) für ihren jeweiligen örtlichen Geltungsbereich.
Ansprechpartner
Stadt Pirmasens - Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Adam-Müller-Straße 69
66954 Pirmasens
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 2763
66933 Pirmasens
Öffnungszeiten
Kontakt
E-Mail: fuehrerscheinstelle@pirmasens.de
E-Mail: strassenverkehr@pirmasens.de
E-Mail: zulassungsstelle@pirmasens.de
Telefon Festnetz: 06331 84-2321
Fax: 06331 84-2323
Kontaktperson
Nadine Schmid (Verkehrssicherung, Ausnahmegenehmigung, Sondernutzung)
Hausanschrift
Adam-Müller-Straße 69
66954 PirmasensE-Mail: nadineschmidordnungsamt@pirmasens.de
Telefon Festnetz: 06331 84-2512
Wencke Ebelshäuser (Verkehrssicherung, Ausnahmegenehmigungen (Mo.-Fr. vormittags))
Hausanschrift
Adam-Müller-Straße 69
66954 PirmasensE-Mail: wenckeebelshaeuser@pirmasens.de
Telefon Festnetz: 06331 84-2511
Internet
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.
Handlungsgrundlage(n)
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Bearbeitungsdauer
variiert zwischen den Behörden
Kosten
- Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
- Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 08.04.2026
Stichwörter
Handwerkerparkausweis, Werkstatt, Werkstattwagen, Ausnahmegenehmigung