Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

    Sie sind Handwerker und möchten direkt am Einsatzort parken? Dann können Sie einen speziellen Parkausweis beantragen.

    Beschreibung

    Handwerker benötigen öfter für die Erfüllung ihrer Tätigkeiten unmittelbar am jeweiligen Einsatzort entsprechenden Parkraum. Bei Bedarf können die Straßenverkehrsbehörden in Rheinland-Pfalz dazu Ausnahmegenehmigungen erteilen, wenn Handwerker für die Erfüllung ihrer Aufgaben zwingend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges am Einsatzort angewiesen sind. 

      Die Ausnahmegenehmigung ist bei der Inanspruchnahme der Parkerleichterungen mitzuführen und zuständigen Überwachungspersonen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. 

      Ausnahmeregelungen:

      • Ausnahmen von den Parkverboten bei Zeichen 286 (eingeschränktes Haltverbot)
      • bei Zeichen 290 (Haltverbotszone) und Zeichen 325 (Verkehrsberuhigter Bereich)
      • Ausnahmen hinsichtlich der Betätigung von Parkuhren, Parkscheinautomaten oder der Benutzung von Parkscheiben
      • Ausnahmen vom Verbot des Gehwegparkens, wobei nur solche Gehwege zum Parken freigegeben werden sollen, deren Breite bei parkendem Fahrzeug einen ungehinderten Fußgängerverkehr zulässt
      • Verbot der Benutzung von Fußgängerbereichen (Zeichen 242)
      • Ausnahme von dem Verbot, auf Bewohnerparkplätzen zu parken

      Andere Verkehrsteilnehmer dürfen weder gefährdet noch erheblich behindert werden. Auf Gehwegen muss stets die Durchgangsbreite von mindestens 1,50 m verbleiben. Ausgewiesene Schwerbehindertenparkplätze (u.a. für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für blinde Menschen) dürfen in keinem Fall benutzt werden. Die Benutzung von Fußgängerzonen ist auf die für den Lieferverkehr zugelassenen Zeiten sowie auf Notfälle zu beschränken.

      Online-Dienste

      Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

      zuständige Stelle

      Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde (u. a. Verbandsgemeindeverwaltung, Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinden und Städte) für ihren jeweiligen örtlichen Geltungsbereich.

      Zuständigkeit

      Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (u.a. Verbandsgemeindeverwaltung, Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinden und Städte) für ihren jeweiligen örtlichen Geltungsbereich.

      Ansprechpartner

      Stadtverwaltung Neuwied - Bußgeldstelle

      Adresse

      Hausanschrift

      Engerser Landstraße 17

      56564 Neuwied

      Parkplätze

      • Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
        Anzahl: 10  Gebühren: nein
      • Parkplatz: Parkplatz im Innenhof
        Anzahl: 8  Gebühren: nein
      • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze im Innenhof
        Anzahl: 2  Gebühren: nein

      Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Rollstuhlfahrer können am Hintereingang einen kleinen Aufzug nutzen. Hierfür ist eine Meldung am Empfang notwendig.

      Öffnungszeiten

      Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung. Derzeit wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

      Kontakt

      Fax: +49 2631 802-470

      Telefon Festnetz: +49 2631 802-425

      E-Mail: bussgeldstelle@neuwied.de

      Version

      Technisch geändert am 31.07.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      erforderliche Unterlagen

      Schriftlicher Antrag mit entsprechenden Angaben (unter anderem auch Fahrzeugdaten).

      Voraussetzungen

      Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigungen:

      Die Ausnahmegenehmigungen sind nur für bestimmte Fahrzeuge zu erteilen. Sie sind auf folgende Fälle zu beschränken:

      • bei Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von schweren bzw. fest montiertem Werkzeug/Materialien bei hoher Eilbedürftigkeit
      • kein anderer Parkraum in zumutbarer Entfernung des Einsatzortes verfügbar
      • bei Verwendung an Großbaustellen nur unter besonderen Auflagen

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Hinweise für Neuwied: Parkausweis für Handwerker

      Für die Beantragung eines Parkausweises schicken Sie bitte einen formlosen Antrag per E-Mail an ordnungsamt@neuwied.de oder per Post an die Stadtverwaltung Neuwied. Bitte fügen Sie eine Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung bei.

      Fristen

      Die Ausnahmegenehmigung kann grundsätzlich für maximal ein Jahr auf Widerruf ausgestellt werden.

      Kosten

      Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und beträgt zurzeit zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro.

      Hinweise (Besonderheiten)

      Hinweise für Neuwied: Parkausweis für Handwerker

      Wo dürfen Sie mit dem Parkausweis parken?

      • Im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286 StVO) bis zu 3 Stunden
      • Im Zonenhalteverbot (Zeichen 290 StVO) über die zugelassene Parkdauer
      • Auf gekennzeichneten Parkplätzen (Zeichen 314 StVO) oder bei "Parken auf Gehweg" (Zeichen 315 StVO) über die zugelassene Zeit hinaus (wenn die Parkzeit durch Zusatzschild begrenzt ist)
      • An Parkuhren und Parkscheinautomaten bis zu 3 Stunden ohne Gebühr
      • Auf Gehwegen (wenn ein ungehinderter Fußgängerverkehr gewährleistet bleibt)
      • In verkehrsberuhigten Bereichen (wenn ein ungehinderter Fußgängerverkehr gewährleistet bleibt)
      • Auf Anwohner-Parkplätzen
      • In Fußgängerzonen während der freigegebenen Ladezeiten (außerhalb der Zeiten nur bei dringenden Notfällen)

      Gültigkeitsgebiet

      Rheinland-Pfalz

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben am 20.09.2023

      Version

      Technisch geändert am 21.09.2023

      Stichwörter

      Werkstatt, Ausnahmegenehmigung, Werkstattwagen, Handwerkerparkausweis

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English