Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.
Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Ausnahmegenehmigungen für Werkstattwagen, Soziale Dienste
Prüfung, ob Firma Anspruch auf Genehmigung hat, Beratung - Aufklärung über die Bedeutung und Nutzung der Genehmigungen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde (u. a. Verbandsgemeindeverwaltung, Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinden und Städte) für ihren jeweiligen örtlichen Geltungsbereich.
Zuständigkeit
Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (u.a. Verbandsgemeindeverwaltung, Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinden und Städte) für ihren jeweiligen örtlichen Geltungsbereich.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
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Sekretariat, Verwaltungsangelegenheiten,
Ausnahmegenehmigungen für
- Soziale Dienste
- Werkstattwagen
Ausnahmen der StVO,
Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
- Laura Zerwas 4152
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Straßenverkehrsbehörde (Tiefbauamt)
Beschreibung
Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 47
56068 Koblenz
Postfachadresse
Postfach 20 15 51
56015 Koblenz
Öffnungszeiten
Mo - Do 8:30 -12:00 Uhr 14:00 -16:00 Uhr Fr 8:30 -12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.
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Gewerbeanmeldung, Zulassungsbescheinigung
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.
Rechtsgrundlage(n)
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Fristen
keine
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Bearbeitungsdauer
variiert zwischen den Behörden
Kosten
- Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
- Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.
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Ausweisen für Handwerker und soziale Dienste:
1/2 Jahr - 60,00 Euro
1 Jahr - 120,00 Euro
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 20.09.2023
Stichwörter
Handwerkerparkausweis, Werkstatt, Ausnahmegenehmigung, Werkstattwagen