Bürgerbeteiligung
Die freiwillige Bürgerbeteiligung gibt Ihnen die die Möglichkeit zur Mitwirkung und Mitgestaltung am politischen Geschehen.
Beschreibung
Die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung ergeben sich aus dem Grundgesetz (Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1). Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter und nicht direkt durch das Volk. Folglich stellt die Wahl der Kommunalparlamente (Wahl der Gemeindevertretung und des Kreistags) das wichtigste Instrument dar, mit dem das Volk Staatsgewalt unmittelbar ausübt. Eine weitere wichtige Beteiligungsmöglichkeit auf kommunaler Ebene ist durch die Direktwahl der Bürgermeister, Landräte und Ortsvorsteher gegeben.
Neben den Beteiligungsmöglichkeiten nach dem Repräsentationsprinzip enthält die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung (GemO) einige weitere Mitwirkungsinstrumente, die teilweise auch dem nicht wahlberechtigten Einwohner (z.B. Minderjährigen) offen stehen:
Einwohnerversammlung: Die Einwohnerversammlung dient der Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und soll mindestens einmal im Jahr, im Übrigen nach Bedarf, abgehalten werden. Es handelt sich hierbei um eine einfache Form der Bürgerbeteiligung.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid: Die Bürger einer Gemeinde können mittels eines Bürgerbegehrens einen Bürgerentscheid über eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde beantragen. Beim Bürgerentscheid entscheidet die (wahlberechtigte) Bevölkerung somit selbst über Sachfragen. Der Bürgerentscheid stellt die stärkste Form der Bürgermitwirkung dar und durchbricht das Repräsentationsprinzip. Ein in der GemO aufgeführter Negativkatalog schließt allerdings bestimmte Bereiche für den Bürgerentscheid aus.
Ferner existieren über verschiedene Anhörungs-, Einwendungs- und Beschwerderechte weitere Elemente der Bürgerbeteiligung. Auf staatlicher Ebene kann der Bürger zudem sein Petitionsrecht gegenüber dem Petitionsausschuss des Landtages ausüben.
Hinweise für Worms: Bürgerbefragung
Sie möchten etwas verändern, mitreden, anpacken? Die Stadt Worms bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Möglichkeiten an, sich einzubringen. Wir danken allen, die sich aktiv beteiligen: in einem Ehrenamts-Projekt, beim Nutzen unserer Online-Plattformen oder anderen Beteiligungsmöglichkeiten!
Hinweise für Worms: Bürgerbegehren / Bürgerentscheid
Durchführung von
- Bürgerbegehren / Bürgerentscheiden nach GemO
- Volksbegehren / Volksentscheiden
Durchführung von
- Bürgerbegehren / Bürgerentscheiden nach GemO
- Volksbegehren / Volksentscheiden
Hinweise für Worms: Digitalisierung
Ansprechpartner für alle Fragen zum Themenkomplex Digitalisierung
Koordination der Digitalisierungsaktivitäten
Hinweise für Worms: Umfrageforschung
Umfrageforschung
Hinweise für Worms: Beteiligungsplattform "Worms gestalten"
Sie möchten etwas verändern, mitreden, anpacken? Auf der Online-Plattform "Worms gestalten" bietet die Stadt Worms den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Beteiligung an verschiedenen Projekten und in unterschiedlicher Weise.
(Ansprechpartner für den integrierten Mängelmelder ist das Zentrale Anliegenmanagement im Büro des Oberbürgermeisters.)
Online-Dienst
Bürgerbeteiligung online (Plattform "Worms gestalten")(Bürgerbeteiligungs-Plattform)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 1.08 Digitalisierung & E-Government
Beschreibung
Die Abteilung "Digitalisierung & E-Government" koordiniert die Digitalisierungsbestrebungen der Stadt Worms und ist Anlaufstelle für alle Fragen im Zusammenhang mit der Digitalisierung.
Adresse
Hausanschrift
Abt. Digitalisierung & E-Government. Postadresse: Marktplatz 2, 67547 Worms
Besucheradresse: Ludwigsplatz 5
67547 Worms
Öffnungszeiten
Kontakt
E-Mail: digitalisierung@worms.de
Kontaktperson
Frau Maren Hamelmann
Telefon Festnetz: +49 6241 853-1083
Internet
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 1.01 Kommunalverfassung, Sitzungsdienst und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
E-Mail: sitzungsdienst@worms.de
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitergehende Informationen zum Themenbereich Bürgerbeteiligung können auf den Internetseiten des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz (GStB) und des Ministeriums des Innern und für Sport abgerufen werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Metainformationen
- Ursprungsportal: Bürgerentscheid Durchführung
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- Ursprungsportal: Bürgerbegehren / Bürgerentscheid in Worms
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