Bürgerentscheid Durchführung
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    Bürgerbeteiligung

    Die freiwillige Bürgerbeteiligung gibt Ihnen die die Möglichkeit zur Mitwirkung und Mitgestaltung am politischen Geschehen.

    Beschreibung

    Die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung ergeben sich aus dem Grundgesetz (Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1). Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter und nicht direkt durch das Volk. Folglich stellt die Wahl der Kommunalparlamente (Wahl der Gemeindevertretung und des Kreistags) das wichtigste Instrument dar, mit dem das Volk Staatsgewalt unmittelbar ausübt. Eine weitere wichtige Beteiligungsmöglichkeit auf kommunaler Ebene ist durch die Direktwahl der Bürgermeister, Landräte und Ortsvorsteher gegeben.

    Neben den Beteiligungsmöglichkeiten nach dem Repräsentationsprinzip enthält die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung (GemO) einige weitere Mitwirkungsinstrumente, die teilweise auch dem nicht wahlberechtigten Einwohner (z.B. Minderjährigen) offen stehen:

    Einwohnerversammlung: Die Einwohnerversammlung dient der Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und soll mindestens einmal im Jahr, im Übrigen nach Bedarf, abgehalten werden. Es handelt sich hierbei um eine einfache Form der Bürgerbeteiligung.

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid: Die Bürger einer Gemeinde können mittels eines Bürgerbegehrens einen Bürgerentscheid über eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde beantragen. Beim Bürgerentscheid entscheidet die (wahlberechtigte) Bevölkerung somit selbst über Sachfragen. Der Bürgerentscheid stellt die stärkste Form der Bürgermitwirkung dar und durchbricht das Repräsentationsprinzip. Ein in der GemO aufgeführter Negativkatalog schließt allerdings bestimmte Bereiche für den Bürgerentscheid aus.

    Ferner existieren über verschiedene Anhörungs-, Einwendungs- und Beschwerderechte weitere Elemente der Bürgerbeteiligung. Auf staatlicher Ebene kann der Bürger zudem sein Petitionsrecht gegenüber dem Petitionsausschuss des Landtages ausüben.

    Hinweise für Worms: Bürgerbefragung

    Sie möchten etwas verändern, mitreden, anpacken? Die Stadt Worms bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Möglichkeiten an, sich einzubringen. Wir danken allen, die sich aktiv beteiligen: in einem Ehrenamts-Projekt, beim Nutzen unserer Online-Plattformen oder anderen Beteiligungsmöglichkeiten!

    Bürgerbeteiligung

    Hinweise für Worms: Bürgerbegehren / Bürgerentscheid

    Durchführung von

    • Bürgerbegehren / Bürgerentscheiden nach GemO
    • Volksbegehren / Volksentscheiden

    Durchführung von

    • Bürgerbegehren / Bürgerentscheiden nach GemO
    • Volksbegehren / Volksentscheiden

    Hinweise für Worms: Digitalisierung

    Ansprechpartner für alle Fragen zum Themenkomplex Digitalisierung

    Koordination der Digitalisierungsaktivitäten

    Hinweise für Worms: Umfrageforschung

    Umfrageforschung

    Hinweise für Worms: Beteiligungsplattform "Worms gestalten"

    Sie möchten etwas verändern, mitreden, anpacken? Auf der Online-Plattform "Worms gestalten" bietet die Stadt Worms den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Beteiligung an verschiedenen Projekten und in unterschiedlicher Weise.

    (Ansprechpartner für den integrierten Mängelmelder ist das Zentrale Anliegenmanagement im Büro des Oberbürgermeisters.)

    Online-Dienst

    Bürgerbeteiligung online (Plattform "Worms gestalten")(Bürgerbeteiligungs-Plattform)

    ID: L100039_287603258

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024

    Technisch geändert am 31.10.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 1.08 Digitalisierung & E-Government

    Beschreibung

    Die Abteilung "Digitalisierung & E-Government" koordiniert die Digitalisierungsbestrebungen der Stadt Worms und ist Anlaufstelle für alle Fragen im Zusammenhang mit der Digitalisierung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Abt. Digitalisierung & E-Government. Postadresse: Marktplatz 2, 67547 Worms

    Besucheradresse: Ludwigsplatz 5

    67547 Worms

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    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr  ; Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr  

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024

    Technisch geändert am 05.02.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 1.01 Kommunalverfassung, Sitzungsdienst und Wahlen

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    Rathaus

    Marktplatz 2

    67547 Worms

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    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr  ; Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr  

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    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024

    Technisch geändert am 06.02.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitergehende Informationen zum Themenbereich Bürgerbeteiligung können auf den Internetseiten des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz (GStB) und des Ministeriums des Innern und für Sport abgerufen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 16.04.2009

    Technisch geändert am 01.10.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020